Aachen – „Kuttenverbot“ der Stadt Aachen vom Verwaltungsgericht bestätigt

Extra-Stadtportal- Aachen -Aachen (NRW) – Das Verwaltungsgericht Aachen hat heute die Allgemeinverfügung der Stadt Aachen vom 16. Dezember 2015 für rechtmäßig erklärt. Die ausführliche Begründung zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts folgt.

Zum Hintergrund: Die Stadt Aachen hatte kurz vor Weihnachten eine bis einschließlich Aschermittwoch geltende so genannte Allgemeinverfügung erlassen, wonach das Tragen oder Mitführen von Bekleidungsstücken, Abzeichen, Emblemen oder sonstiger Kennzeichen verschiedener Rocker in einem genau festgelegten Zeitraum zu bestimmten konkret benannten Uhrzeiten und in fest umrissenen Bereichen der Stadt Aachen untersagt wurde.

Genannt waren insbesondere der Aachener Weihnachtsmarkt und die Elsaßstraße. Vorausgegangen waren der Allgemeinverfügung zahlreiche zum großen Teil gewalttätige Auseinandersetzungen, die den verschiedenen Rocker-Gruppierungen zugeschrieben wurden.

Der Präsident der Stuttgarter Hells Angels hatte dagegen geklagt und sah in dieser Verfügung unter anderem einen Eingriff in seine Freiheitsrechte.

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Text: Stadt Aachen
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