Berlin – Bezirk erwägt Vorkaufsrecht für ehemaliges „Horror-Haus“ Grunewaldstraße 87

Mittelrhein-Tageblatt - Deutschland - News - Berlin -Berlin – Der Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg will von seinem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch machen, falls das Haus Grunewaldstraße 87 verkauft wird.

Das hat Baustadtrat Jörn Oltmann (Bündnis 90/Die Grünen) dem rbb-Inforadio gesagt. Oltmann begründete das damit, dass das Haus in einem Milieuschutz-Gebiet liege.

„Die Grunewaldstraße 87 liegt in einem Gebiet der sozialen Erhaltungsverordnung. Dementsprechend steht dem Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu. Es gibt aber aktuell keinen Verkaufsfall. Wir werden uns das ganz genau ansehen und eine gute Lösung für die Mieterinnen und Mieter zu versuchen zu erreichen an der Stelle.

Aber an der Stelle möchte ich nicht mehr sagen. Wenn wir ein Vorkaufsrecht haben, wird zum Verkehrswert gekauft, und dann haben wir sozusagen das Vorrecht vor anderen an der Stelle. Er (der Eigentümer, Ergänzung der Redaktion) muss aber nicht verkaufen.“

In einem ähnlichen Fall hatte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sein Vorkaufsrecht ausgeübt und ein Haus in der Wrangelstraße für eine städtische Wohnungsbaugesellschaft erworben.

Das Haus Grunewaldstraße 87 war 2015 in die Schlagzeilen geraten, weil in leerstehenden Wohnungen bis zu 200 Wanderarbeiter aus Rumänien und Bulgarien einquartiert worden waren. Es kam zu sozialen Spannungen, und die Polizei musste etliche Male im Haus einschreiten. Die Alt-Mieter sahen in der Einquartierung den Versuch, sie aus dem Haus zu drängen. Der Eigentümer möchte das Haus sanieren und dann verkaufen. Bislang hat er aber noch keine Baugenehmigung.

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