Berlin – VdK: Gefahr der Altersarmut nicht gebannt

gesellschaft-aktuellBerlin – „Auch wenn die Grundsicherungszahlen für Rentner leicht gesunken sind, ist die Gefahr der Altersarmut in Deutschland nicht gebannt.

Die Zahlen, die das Statistische Bundesamt heute vorgelegt hat, sind weiterhin beunruhigend, eine Trendwende zeigen sie nicht. Dass die Wohngeldreform wirkt, ist zwar positiv, ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Rente nicht zum Leben reicht. Dieser anhaltenden Entwicklung muss politisch endlich etwas entgegengesetzt werden.“

So kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin den Sozialverbands VdK Deutschland, die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts: Demnach erhielten im Dezember 2016 insgesamt rund 1.026.000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und damit rund 12.000 Personen weniger als ein Jahr zuvor.

„Das Thema Altersarmut und insbesondere das hohe Armutsrisiko bei Erwerbsminderung wird von der Politik immer noch nicht wirklich zur Kenntnis genommen“, kritisiert die VdK-Präsidentin angesichts des heute ebenfalls vom Bundeskabinett verabschiedeten Armuts- und Reichtumsberichts. Völlig unbeachtet bleibe darin die Problematik der verdeckten Armut. „Wir gehen von einer hohen Zahl an Menschen aus, die Grundsicherung aus Scham nicht beantragen, obwohl sie eigentlich ein Anrecht darauf hätten“, sagt die VdK-Präsidentin.

Mascher fordert, dass endlich effektive Maßnahmen gegen die wachsende Altersarmut auf den Weg gebracht werden müssen: „Dieses Thema treibt die Menschen um. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss sich darauf verlassen können, später nicht jeden Cent umdrehen zu müssen. Die Rente muss zum Leben reichen. Das ist eine zentrale VdK-Forderung im Vorfeld der Bundestagswahl“, sagt die VdK-Präsidentin. Seit Jahren würden Rentenbezieher immer mehr abgehängt. Mascher: „Das Rentenniveau darf nicht weiter sinken. Die Kürzungsfaktoren in der Rentenformel müssen weg, damit die Renten wieder parallel zu den Löhnen steigen.“

Akuten Handlungsbedarf sieht der VdK bei den Erwerbsminderungsrentnern. Rund 15 Prozent der Erwerbsminderungsrentner sind bereits auf aufstockende Leistungen der Grundsicherung angewiesen. „Krankheit darf keine Armutsfalle sein“, sagt Mascher. Besonders enttäuschend ist aus Sicht des Sozialverbands VdK, dass geplante Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner bei den jetzt Betroffenen nicht ankommen. So soll die Anhebung der Zurechnungszeit nur für Neurentner gelten. „Über 1,7 Millionen Bestandsrentner werden damit ausgeschlossen.“ Doch selbst die geplanten Verbesserungen für Neurentner werden aus Sicht des VdK den großen Einkommensverlust bei Erwerbsminderung nicht wettmachen. „Die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent sind systemwidrig. Deshalb müssen sie ersatzlos gestrichen werden“, erklärt Mascher. Man dürfe nicht so tun, als ob der Rentenbeginn wie bei vorgezogenen Altersrenten freiwillig erfolge.

Die VdK-Präsidentin fordert zudem einen monatlichen Freibetrag im Bereich der Grundsicherung in Höhe von 200 Euro. „Bisher wird jede kleine Rentenanpassung, aber auch die Leistung der Mütterrente mit der Grundsicherung verrechnet“, so Mascher.

„Soziale Spaltung stoppen!“ lautet das Motto der VdK-Aktion zur Bundestagswahl 2017. Der Sozialverband VdK hat zu den Themen Rente, Gesundheit, Pflege, Behinderung und Armut Kernforderungen aufgestellt und Vorschläge zur Finanzierung einer solidarischen Sozialpolitik gemacht. Mehr Infos unter: www.vdk.de/btw17

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Text: Sozialverband VdK Deutschland
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