Bonn – Rat beschließt 30-Prozent-Quote für öffentlich geförderte Wohnungen

Bonner-Stadtnachrichten - Stadt-News - Rathaus - Aktuell -Bonn (NRW) – In der Bundesstadt Bonn gibt es derzeit 10.562 öffentlich geförderte Wohnungen. Das entspricht nicht einmal sieben Prozent am gesamten Wohnungsbestand.

Es wird aber ein Anteil von geförderten Wohnungen zwischen 12 und 14 Prozent benötigt, um den Bedarf für Haushalte mit geringen bis mittleren Einkünften zu decken. Um daher den Bau von geförderten Wohnungen anzukurbeln, hat der Rat der Stadt Bonn bei Neubauvorhaben eine 30-Prozent-Quote für geförderten Wohnungsbau beschlossen.

Konkret müssen bei der Schaffung neuen Planungsrechts im Wohnungsbau sowie beim Verkauf von städtischen Flächen ab 25 Wohneinheiten oder ab 2.200 Quadratmetern Wohnfläche mindestens 30 Prozent der Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet werden. Mindestens zwei Drittel dieser Wohneinheiten sollen dabei im Mietwohnungsbau, bis zu einem Drittel können wahlweise in öffentlich gefördertem selbstgenutztem Wohneigentum oder im Mietwohnungsbau umgesetzt werden.

Zusätzlich werden 20 Prozent der Wohneinheiten im Förderweg B oder im preisgedämpften Wohnungsbau (Kaltmiete pro Quadratmeter bei maximal 8,50 bis 9,50 Euro – Stand 2016 – indiziert am jeweils aktuellen Mietspiegel) errichtet; näheres regelt der städtebauliche Vertrag. Wenn neues Planungsrecht im Wohnungsbau mit 12 bis 24 Wohneinheiten geschaffen wird, gilt eine Quote von mindestens 20 Prozent für den öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Darüber hinaus hat der Rat die Verwaltung beauftragt, bevorzugt über die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (Vebowag) auslaufende Belegungsrechte zu verlängern und/oder zu erwerben. Städtische Flächen, die sich zum sozialen Wohnungsbau eignen, sind vorrangig der Vebowag zum Kauf anzubieten, soweit dies beihilferechtlich zulässig ist. Die Vebowag verpflichtet sich im Gegenzug auf eine 30-jährige Bindungsfrist der Wohnungen mit Option auf Verlängerung.

Die Stadt wird die interkommunale Zusammenarbeit mit den an Bonn angrenzenden Gemeinden zur Erschließung von Siedlungsflächen im Rahmen der Aktualisierung und Fortschreibung des Regionalplanes und der Flächennutzungspläne der Kommunen intensivieren. Während eine Zersiedlung der Landschaft vermieden werden soll, müssen Ortslagen aber dahingehend überprüft werden, ob Siedlungsflächen und Baulücken geschlossen werden können. Gebiete mit guter Schienenanbindung und an leistungsfähigen ÖPNV-Verbindungsstrecken sollen bevorzugt werden.

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Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn