Bonn – Task-Force Zweckentfremdung wird dauerhaft eingerichtet

Mittelrhein-Tageblatt - Stadtnachrichten - Bonn am Rhein -Bonn (NRW) – Eine positive Zwischenbilanz zur Task-Force Zweckentfremdung zieht die Bundesstadt Bonn nach dreimonatiger Probephase. Aus diesem Grund soll die Anfang des Jahres 2017 gebildete fünfköpfige Gruppe zum 1. Juni 2017 in den Regelbetrieb übergehen, das heißt: sie soll dauerhaft eingerichtet werden, so die Verwaltung in einer aktuellen Mitteilungsvorlage. Allerdings: Es ist für die Stadtverwaltung sehr schwierig, die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen nachzuweisen.

350 Wohneinheiten kontrolliert

Die Task-Force war zunächst in Bad Godesberg aktiv, nun hat sie ihre Arbeit auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. In den ersten drei Monaten haben die Mitarbeiter mehr als 350 Wohneinheiten in 98 Objekten kontrolliert. Diese Kontrollen erwiesen sich als problematisch, da bei einem Großteil die Türen nicht geöffnet wurden. Nichtsdestotrotz konnten auch bisher nicht bekannte Objekte mit möglichem zweckentfremdetem Wohnraum recherchiert werden.

75 Anhörungen versandt

Parallel zu den Kontrollen gab es weitere umfangreiche Arbeiten: Die Mitarbeiter sichteten ermittelten Eigentümer sowie Hintergrundinformationen zu Vermietung über einschlägige Portale (z.B. booking.com, airbnb etc.). Durch die Recherchen wurden mehr als 75 Anhörungen an Vermieter/ -innen vermeintlicher zweckentfremdeter Wohnungseinheiten versandt.

Allerdings gibt es erhebliche Probleme in der Beweisführung. Obwohl eine Kurzzeitvermietung vermutet wird, werden langfristige Mietverträge vorgelegt. Weiterhin wird argumentiert, dass vorübergehende Kurzzeitvermietung zulässig sei, was aufgrund der erst dreimonatigen Arbeit der Task-Force Zweckentfremdung auch nicht wiederlegt werden kann. Andere Personen teilen mit, dass die Wohnung (kostenfrei) von Familienangehörigen oder Freunden vorübergehend bewohnt wird. In manchen Fällen erfolgt keine Mitwirkung, da der Standpunkt vertreten wird, dass die Stadtverwaltung definitiv die Zweckentfremdung nachweisen muss.

200 Wohnungen ohne bauordnungsrechtliche Genehmigung ermittelt

Die Task-Force hat zudem 25 Gebäude mit rund 200 Wohneinheiten ermittelt, die aller Wahrscheinlichkeit nach entgegen der bauordnungsrechtlichen Genehmigungen gänzlich als Boardinghäuser, Hotels, Ferienappartements und sonstigen Beherbergungsbetriebe genutzt werden. Hier liegt also wohl nicht nur eine Zweckentfremdung vor, sondern auch erhebliche Verstöße gegen das Bauordnungsrecht, da es an der notwendigen Baugenehmigung zur Nutzungsänderung fehlt. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen dokumentierten die Mitarbeiter auch rein bauordnungsrechtliche Verstöße. So wurde festgestellt, dass teilweise Kellerräume, Büroflächen, ehemalige Praxisräume und Gewerbeflächen ohne Baugenehmigung in Wohnraum umgewandelt wurden und vermietet werden.

Empfinden vieler Bürger hat sich verbessert

Wenn auch in der Kürze der Zeit keine Verfügung aufgrund der schwierigen Beweislage in Bezug auf die Zweckentfremdung erstellt werden konnte, so wurde dennoch das subjektive Empfinden vieler Bürgerinnen und Bürger verbessert. Von betroffenen Nachbarn wurde zudem berichtet, dass in einigen Objekten Ruhe eingekehrt sei und früher zweckentfremdeter Wohnraum wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt wurde.

Mitarbeiter stoßen auch auf Unverständnis

Die Mitarbeiter stoßen aber auch immer wieder auf Unverständnis, denn es gibt eine „nicht unerhebliche Anzahl an Stimmen“, die den Medizintourismus und seine Auswirkungen auf Bad Godesberg unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus positiv sehen. Auch Botschaftsvertreter, deren Landsleute im Rahmen von medizinischer Versorgung nach Bonn kommen, haben immer wieder betont, dass man grundsätzlich nicht auf zweckentfremdete Wohnungen zurückgreifen möchte. Es gebe aber nicht ausreichend reguläre Unterkünfte, wie Hotels, Pensionen etc., die den Bedarf für die längerfristige Anmietung für den Medizintourismus decken könnten.

Da die Medizintouristen von ihrem Heimatstaat finanziell für die Anmietung von Hotelzimmern ausgestattet werden, aber Wohnungen zu einem günstigeren Tagessatz als diese Zimmer angeboten würden und zusätzlich noch den Vorteil böten, sich selber zu versorgen und ein geregelteres Familienleben stattfinden lassen zu können, nutzten viele Medizintouristen diese Vorteile. Auch die Anbieter von Ferienwohnungen für Sightseeing-Touristen in Bonn sehen die Arbeit der Task-Force Zweckentfremdung überaus kritisch und äußern dies auch.

Satzung muss weiterentwickelt werden

Aufgrund der gemachten Erfahrungen will die Stadtverwaltung die Task-Force dauerhaft einrichten und die Zweckentfremdungssatzung weiterentwickeln.

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Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn