Dresden – Leistungen für Bildung und Teilhabe werden zum 1. August 2019 verbessert

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden -Dresden (SN) – Das Bildungs- und Teilhabepaket für Familien mit geringem Einkommen wird zum 1. August 2019 verbessert; das hat der Bundesrat am vergangenen Freitag (12. April 2019) mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ beschlossen.

Das Schulstarter-Paket steigt von 100 auf 150 Euro und in den Folgejahren entsprechend des Anstiegs der Regelsätze. Die monatliche Teilhabe-Leistung steigt von zehn auf pauschal 15 Euro; damit können die Kinder und Jugendlichen beispielsweise den Beitrag für Musik- und Sportvereine leichter bezahlen. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kindergarten und Schule sowie für die Schülerfahrkarte fallen komplett weg. Damit werden die Eltern finanziell entlastet.

Darüber hinaus kann eine Lernförderung für eine Schülerin oder einen Schüler auch beansprucht werden, wenn diese gebraucht wird und nicht erst wenn es zu spät ist und die Versetzung unmittelbar gefährdet ist.

Außerdem wird die Anzahl der berechtigten Kinder mit der Reform ausgeweitet. Beim reformierten Kinderzuschlag sind laut Angaben der Bundesregierung deutschlandweit künftig rund zwei Millionen Kinder anspruchsberechtigt; bislang waren es 800 000. Das entspricht etwa 13 000 berechtigten Dresdner Kindern. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung, die es für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zusätzlich zum Kindergeld gibt. Zum 1. Juli 2019 wird der Zuschlag von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht.

Einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Weitere Informationen zum Bildungspaket sind zu erhalten unter der Behördenrufnummer 115 und im Internet unter www.dresden.de/bildungspaket.
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