Dresden – Straßensperrungen für 2017 anmelden

Termin 15. Oktober 2016

Extra-Stadtportal - Dresden -Dresden (SN) – Straßensperrungen sowie andere Einschränkungen und Bauarbeiten, die das Nutzen des öffentlichen Verkehrsraumes behindern, sind Sondernutzungen. Um die Ordnung und Sicherheit, einen flüssigen Verkehrsablauf und Verkehrsumleitungen zu gewährleisten, müssen Straßensperrungen rechtzeitig koordiniert werden.

Firmen, Institutionen, Bauleitungen und Bürger (Veranlasser), die im nächsten Jahr derartige Verkehrsraumeinschränkungen veranlassen oder öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen wollen, sind verpflichtet, das zur Koordinierung beim Straßen- und Tiefbauamt schriftlich anzumelden:

Sachgebiet Straßensperrkoordinierung, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.

Der letzte Anmeldetermin ist der Donnerstag, 15. Oktober 2016.

Auch Arbeiten, die im Jahr 2016 begonnen wurden bzw. noch laufen und 2017 fortgesetzt werden, sind anzumelden.
Das Straßen- und Tiefbauamt benötigt folgende Angaben (Die Unterlagen sind 5-fach einzureichen, jedes Vorhaben auf einem gesonderten Blatt und mit einem Lageplan):

  1. lfd. Nr.
  2. Straßenname
  3. Ort der Sperrung (Abschnitt von / bis)
  4. Grund der Sperrung
  5. Umfang der Verkehrsraumeinschränkung (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung der Fahrbahn oder der Gehbahn)
  6. Vorschlag für die Verkehrsführung während der Bauzeit (zum Beispiel Umleitung, mobile Lichtzeichenanlagen)
  7. Dauer der Sperrung (Beginn und Ende)
  8. Ausführende Firma bzw. Hinweise auf die Ausschreibung
  9. Bemerkungen

Wer später anmeldet, muss sich nach den rechzeitig eingegangenen Anmeldungen richten. Nicht angemeldete Vorhaben genehmigt die Stadt nur, wenn es die schon koordinierten Maßnahmen zulassen.

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Text: Stadt Dresden