Ennepe-Ruhr-Kreis – Tierische Verordnung: Seit Jahresanfang sind Katzenhalter in der Pflicht

mittelrhein-tageblatt-tiermagazinEnnepe-Ruhr-Kreis – Katzenhalter in der Pflicht: (pen) Seit Anfang des Jahres sind Besitzer von Hauskatzen, die ihre Tiere auch nach draußen lassen, verpflichtet, ihre Katzen und Kater mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung im Ohr zu kennzeichnen sowie sie kastrieren zu lassen. Dies schreibt ihnen die vom Kreistag beschlossene Katzenschutzverordnung des Ennepe-Ruhr-Kreises vor.

„Um möglichst alle Katzenhalter zu erreichen, haben wir ein Informationsblatt zusammengestellt und werden dieses in den nächsten Tagen bei allen 36 Tierärzten im Kreis auslegen“, so Amtstierarzt Dr. Peter Richter. Er weist auch auf eine dreimonatige Übergangsfrist hin. „Die Vorgaben der Verordnung müssen danach spätestens am 1. April erfüllt sein.“

Ausgangspunkt der verbindlichen Regelung: In der Vergangenheit wurden durch die freiwillige Initiative von Tierschutzorganisationen und Privatpersonen Jahr für Jahr rund 400 freilebende, verwilderter Katzen und Kater kastriert. Hierbei haben sie sich ohne die Katzenschutzverordnung allerdings in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Theoretisch war gegen die Tierschützer jederzeit eine Strafanzeige möglich. Das geht jetzt nicht mehr. Zudem übernimmt der Kreis zukünftig die Kosten für Kastration und Kennzeichnung von Katzen, für die ein Halter nicht zu ermitteln ist.

Wie wichtig der Einsatz der Tierschützer ist, zeigt folgende Rechnung: Katzen haben durchschnittlich zwei Würfe mit insgesamt – vorsichtig gerechnet – vier Welpen pro Wurf. Dieser Nachwuchs ist nach fünf bis acht Monaten ebenfalls geschlechtsreif. Werden in einem Jahr folglich 200 verwilderte weibliche Katzen nicht kastriert, bekommen sie 800 Welpen, davon gut die Hälfte weibliche Tiere. Ein Jahr später sorgen folglich 600 Katzen für 2.400 Welpen.

Unerwünschte Nebenwirkungen einer unkontrollierten Vermehrung: Viele der verwilderten Tiere leiden unter Krankheiten wie Katzenschnupfen, -leukose und -aids. Dazu kommen Unter- und Mangelernährung sowie geschwächte Immunsysteme. Traurige Tatsache: Jede fünfte der eigentlich zur Kastration eingefangenen, verwilderten Katzen ist so schwer erkrankt, dass sie eingeschläfert werden muss.

„Der Kampf gegen die ungebremste Vermehrung wildlebender Katzen kann aber nur gelingen, wenn Halter von Freigängertieren das neue Regelwerk beachten und entsprechend handeln“, macht Richter deutlich. Denn: In Lebendfallen gefangene Katzen aus Privathaushalten können nur umgehend an ihre Besitzer zurückgegeben werden, wenn sie gekennzeichnet und registriert sind. Und die Kastration aller Freigänger leistet einen verantwortungsvollen Beitrag für ein Weniger an verwilderten Katzen und ein Mehr an Tierschutz.

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Text: Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm