Hildesheim – Der Landkreis informiert: Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Aktuelles Feuerwerk -Kreis Hildesheim (NI) – (lps2) In wenigen Tagen geht das Jahr 2016 zu Ende. Traditionsgemäß werden dann zu Silvester die „bösen Geister“ mit Böllern und Raketen vertrieben. Solche Kleinfeuerwerke werden im Spreng-stoffgesetz den „Pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2“ zugeordnet. Zum Jahreswechsel 2016 / 17 ist der Verkauf von Kleinfeuerwerk vom Donnerstag 29. Dezember bis Samstag 31. Dezember 2016 erlaubt.

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am Silvester- und Neujahrstag gestattet, und darf nur von Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Weitere Einschränkungen sind möglich.
Es darf nur Feuerwerk mit einer in der Europäischen Union gültigen Zulassung, wie z.B. mit einer Zulassung von der Bundesanstalt für Material-forschung und -prüfung (BAM) verkauft werden. Feuerwerksartikel ohne Zulassung werden häufig mit unzulässigen Materialien verarbeitet oder unsachgemäß hergestellt. Bei solchen Artikeln kann es zu un-kontrollierbarer Entzündung und auch zu gefährlicher Splitterung kommen.

Wer nicht zugelassene Artikel verwendet, gefährdet sich selbst und andere. Außerdem ist die Verwendung strafbar. Ordnungswidrigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz – dazu gehört auch das Knallen vor Silvester – können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen können online dem „Merkblatt über den Verkauf und die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien 1 und 2 (ehem. Klassen I und II) im Einzelhandel zum Jahreswechsel 2016/2017“ vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung entnommen werden.

Für weitere Rückfragen steht der Fachdienst Ordnungsangelegenheiten / Ordnungswidrigkeiten unter der Rufnummer 05121/309 – 3901 oder per Mail Kerstin.Reuter@landkreishildesheim.de zur Verfügung.

– Hinweis: Das Merkblatt kann im Internet abgerufen werden.

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Text: Landkreis Hildesheim