Jüterbog, Ortsteil Kloster Zinna – Tödlicher Unfall auf Perdetour

Polizei im Einsatz -
Polizei im Einsatz – Symbolbild der Polizei

Jüterbog, Ortsteil Kloster Zinna (BB) – Ein tragischer Unglücksfall ereignete sich am Samstagmittag im Jüterboger Ortsteil Kloster Zinna.

Nach ersten Erkenntnissen machten zwei Erwachsene und ein 15-jähriger Jugendlicher mit zwei Pferden, auf denen jeweils zwei Kinder saßen, eine Pferdetour. Dabei führte ein 22-jähriger Mann eines der Kaltblutpferde auf dem zwei Jungen im Alter von 2 und 6 Jahren saßen, während der 15-jährige Jugendliche das Kaltblutpferd führte, auf dem ein dreieinhalbjähriges Mädchen und ein zweijähriger Junge saßen. Der dritte begleitende Erwachsene (20) lief zwischen den beiden Pferden.

Unweit der Pferdekoppel, auf einem Feldweg, scheute das durch den 15-Jährigen geführte Pferd aus bisher unbekannter Ursache plötzlich, trat den Jugendlichen gegen das Bein und ging durch. Das Pferd ging dabei hoch. Dem in der Mitte laufenden Begleiter gelang es noch, dass im Sattel hinten sitzende 2-jährige Kind an der Kleidung zu greifen und sicher vom scheuenden Pferd zu ziehen.

Das davor sitzende dreieinhalbjährige Mädchen rutschte seitlich von dem scheuenden Pferd ab und verfing sich dabei mit einem Bein im Steigbügel. Das durchgehende Pferde schleifte das Kind und den 15-jährigen Pferdeführer mehrere Meter mit. Dabei erlitt das Mädchen schwere Kopfverletzungen.

Der Jugendliche erlitt ebenfalls Verletzungen am Bein und am Körper. Seine Verletzungen waren aber leichterer Art. Ein Notarzt, ein Rettungswagen und auch ein Rettungshubschrauber wurden sofort zum Unglücksort beordert und versuchten das Kind zu reanimieren. Die dreieinhalbjährige Mädchen verstarb jedoch noch am Unglücksort.

Der 15-Jährige wurde durch Rettungskräfte ambulant behandelt. Der Pferdeausflug fand im Familien-und Bekanntenkreis statt. Der Vater des später verstorbenen Mädchens hatte, dass zweite Pferd geführt.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft leiteten ein Todesermittlungsverfahren ein, innerhalb dessen auch geprüft wird, ob eventuell seitens der pferdeführenden Personen Aufsichtspflichtverletzungen in Betracht kommen.

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Urheber: Pressestelle, Polizeidirektion West