Koblenz – Kontrollen auf den Koblenzer Friedhöfen

Nachrichten-aus-Koblenz-RLP-Koblenz – Wegen zunehmender Beschwerden von Friedhofsbesucherinnen und -besuchern über unberechtigten Fahrzeugverkehr auf den Koblenzer Friedhöfen, wird der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen in den kommenden Wochen Kontrollen durchführen und Verstöße gegen die Friedhofssatzung ahnden.

Das Befahren der Friedhöfe zu vorgegebenen Zeiten ist nur mit einer Fahrerlaubnis der Friedhofsverwaltung zulässig. Die Fahrerlaubnis wird insbesondere für ältere und gesundheitlich stark eingeschränkte Personen ausgestellt.

Weitere Auskünfte zur Fahrererlaubnis beantworten die Mitarbeiterinnen des Beratungsbüros am Hauptfriedhof, Beatusstraße 37, 56073 Koblenz, telefonisch unter 0261 – 129 4222 oder per Mail an friedhoefe@stadt.koblenz.de .

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Stadt Koblenz