Mainz – AfD kritisiert Verletzung von Minderheitenrechten in polnischer Partnerregion

Der Sprecher für Auslandsdeutsche und Regionalpartnerschaften der AfD-Fraktion, Martin Louis Schmidt, fordert von Landesregierung Stellungnahme zum Oppeln-Skandal

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Martin Louis Schmidt – (Quelle: AfD RLP)

Mainz – Mit einer Kleinen Anfrage vom 14. September befragte der AfD-Abgeordnete Martin Louis Schmidt die rheinland-pfälzische Landesregierung nach ihrer Haltung zu den skandalösen Vorgängen um die gesetzwidrigen Beschneidungen von Minderheitenrechten der deutschen Volksgruppe in der oberschlesischen Partnerregion Oppeln (polnisch: Opole). Die Antwort der zuständigen Staatssekretärin Heike Raab, Rheinland-Pfalz würde „aus verfassungsrechtlichen Gründen als ein Land der Bundesrepublik Deutschland keine offizielle Bewertung von innenpolitischen Angelegenheiten eines anderen Staates“ vornehmen, kommentiert Schmidt wie folgt:

„Die Landesregierung wird ihrer Mitverantwortung nicht gerecht, wenn sie sich hinter verfassungsrechtlichen Aspekten versteckt. Bernard Gaida, Vorsitzender des Verbandes der deutschen sozio-kulturellen Gesellschaften in der Republik Polen, appellierte unlängst aus guten Gründen an Politiker und Kirchen, dass sie die Verletzung der Minderheitenrechte öffentlich ansprechen und sich so den Nationalchauvinisten entgegenstellen sollten. Ich fordere daher die Landesregierung auf, ihre Passivität aufzugeben, sich in dieser Angelegenheit klar zu äußern und die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in der Partnerregion Woiwodschaft Oppeln einzufordern.“

Zu den Hintergründen des Skandals erläuterte der AfD-Landtagsabgeordnete: „Hinsichtlich des oberschlesischen Verwaltungsbezirks Oppeln wurden unlängst von der Zentralregierung in Warschau Beschlüsse gefasst, die gegen das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates vom 1.2.1995 verstoßen. Gebiete der umliegenden Gemeinden mit einem hohen Anteil von Angehörigen der deutschen Volksgruppe sollen demnach der Stadt Oppeln eingegliedert werden, was eine Einschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Minderheit zur Folge hätte. In einer Befragung sprachen sich in den einzelnen Gemeinden zwischen 94 und 99,7 Prozent der betroffenen Bewohner – sowohl Deutsche als auch Polen – gegen die kommunalen Neuordnungspläne aus.

Die Beschlüsse treten zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft. Sie stehen auch im Widerspruch zum nationalen polnischen Minderheitengesetz vom 6.1.2005 und verstoßen nicht zuletzt gegen den Geist des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages vom 17.6.1991. Vertreter der in Oberschlesien alteingesessenen deutschen Volksgruppe protestieren seit vielen Wochen gegen das Vorhaben und werden dabei auch von offiziellen deutschen Stellen unterstützt, unter anderem von Hartmut Koschyk, dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

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Text: Andreas Wondra
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3 | 55116 Mainz