Mainz – Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen: „Licht und Schatten“

Mittelrhein-Tageblatt - rlp-24.de - News - Mainz -Mainz – (rap) – Zur Einigung für eine freiwillige Selbstverpflichtung für eine Lärmobergrenze am Frankfurter Flughafen erklären Oberbürgermeister Michael Ebling und Umweltdezernentin Katrin Eder:

„Das Konstrukt einer Lärmobergrenze weist Licht und Schattenseiten auf: Es ist zu begrüßen, dass 17 Jahre nach dem Mediationsverfahren das Thema Lärmobergrenze ernsthaft angegangen und damit erstmals dem unbegrenzten Wachstum des Fluglärms im Rhein Main-Gebiet eine Grenze gesetzt wird. Diese ist aber im Sinne des Fluglärmschutzes sicherlich nicht ausreichend, auch wenn es am Ende nicht so laut werden sollte, wie es der Planfeststellungsbeschluss erlauben würde.

Wir erkennen die Bemühungen an, auch wenn wir uns eine verbindliche Lösung gewünscht hätten. Stattdessen hat man mit einer freiwilligen Vereinbarung einen schnellen Weg beschritten, der langwierige juristische Auseinandersetzungen vermeidet und damit ab sofort gilt. Wir erwarten nun aber zugleich, dass die Lärmobergrenze als Konzept im Landesentwicklungsplan und in der Lärmaktionsplanung verankert wird.

Eine dezidierte Schwäche des Konzepts stellen fehlende Sanktionen dar, die bei Überschreitung der Lärmobergrenze greifen könnten. Fakt ist: Die Rolle der Kommunen im Rhein Main-Gebiet wird die Wächterfunktion bleiben. Wir werden weiterhin ein genaues Auge darauf haben, wie die Vereinbarung real gehandhabt wird. Die Auseinandersetzung um den Fluglärm ist damit aber für uns nicht erledigt, da Fluglärm krank macht und ein Gewöhnungseffekt nicht eintritt. Daher setzen wir uns weiterhin für ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr und eine bundesgesetzliche Regelung ein. Letztere könnte dann auch die Grundlage sein, die Lärmobergrenze mit Sanktionen bei Überschreitungen in der Zukunft verbindlich zu machen.

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