Mainz – Neuer Mietspiegel 2017 veröffentlicht

Neuer qualifizierter Mietspiegel mit Wohnlagenzuordnung / allseits anerkanntes Instrument zur einvernehmlichen Regelung der Miete seit 1975

Mittelrhein-Tageblatt - rlp-24.de - News - Mainz -Mainz – (gl). Seit dem Jahr 1975 gibt die Stadt regelmäßig Mietspiegel heraus, die den Miet-vertragsparteien und Wohnungssuchenden einen Überblick über die ortsüblichen Mieten in Mainz geben. Sie finden stets allgemeine Anerkennung bei Mietern und Vermietern sowie bei den Gerichten. In dieser Tradition hat die Stadt nun den neuen Mietspiegel 2017 veröffentlicht, um so zur Stärkung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens beizutragen.

Durch das Instrument des qualifizierten Mietspiegels erhalten die Mietvertrags-partner ein verlässliches Mittel zur einvernehmlichen Regelung der Miethöhe an die Hand. Aber nicht nur für sie ist der Mietspiegel von Bedeutung. Auch viele städtische Ämter benötigen den qualifizierten Mietspiegel für ihre tägliche Arbeit.

Im Jahr 2001 führte der Gesetzgeber neben dem einfachen Mietspiegel das In-strumentarium des qualifizierten Mietspiegels ein. Alle sieben bisher veröffent-lichten Mietspiegel erfüllten die Voraussetzungen für die Qualifizierung, weil sie nach anerkannten statistisch-wissenschaftlichen Methoden erstellt wurden. Das gilt auch für das neue Werk.

Der neue, nunmehr achte qualifizierte Mietspiegel 2017 basiert auf der Erhebung für den Mietspiegel 2015 zum Stichtag 01.10.2014. Da der qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden muss, wurde der bisherige Mietspiegel den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend, nach der sogenannten Indexregelung, also auf der Basis des vom statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes, fortgeschrieben. Die Werte des Mietspiegels 2015 wurden entsprechend diesem Index verändert. Diese Art der Anpassung ist zulässig und hat sich bei den bisherigen Fortschreibungen für die Mietspiegel 2005, 2009 und 2013 bewährt. Eine Neuerhebung von Daten, so wie es das Bürgerliche Gesetzbuch vorgibt, wird dann wieder für den Mietspiegel 2019 vorgenommen.

Erhältlich ist der neue Mietspiegel in gedruckter Fassung ab Anfang Mai bei den Ortsverwaltungen, an der Rathauspforte und im Stadthaus beim Bürgeramt. Im Internet (www.mainz.de/mietspiegel) ist er bereits eingestellt.

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Herausgeber:
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Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Pressesprecher der Stadt Mainz
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