Mainz – Unbegleitetes Fahren mit 17 ohne Führerschein

Mittelrhein-Tageblatt - Stadtnachrichten - Mainz -Mainz – Unbegleitetes Fahren: Am späten Donnerstagabend wurde ein 17-jähiger Renaultfahrer in der Straße An Der Krimm in Mainz-Gonsenheim einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Er konnte eine abgeschlossene Prüfung für „begleitetes Fahren“ nachweisen. Der einzige Mitfahrer in dem PKW war jedoch ein 13-jähriger Junge und erfüllte somit nicht die Voraussetzung für den vorgeschriebenen Begleiter.

Dieser muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Dazu darf der Begleiter nicht unter Drogeneinfluss stehen und muss sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten.

Darüber hinaus muss der Begleiter als Begleitperson in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Mutter des 17-jährigen wusste Bescheid, dass ihr Sohn das Fahrzeug alleine führte. Sie gab an, dass der junge Mann lediglich in der Gegend einen Parkplatz suchen sollte.

Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zu Bußgeldern. Ferner kann die der Fahrerlaubnis für die Klasse B widerrufen werden.

OTS: Polizeipräsidium Mainz