Niedersachsen / Hannover – Änderungen im Justizvollzug: Die Fußfessel soll kommen, Ausführungen für Sicherungsverwahrte sollen reduziert werden

Ratgeber-Recht-und-Urlteil- Deutsches Tageblatt -Niedersachsen / Hannover – Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag auf Vorschlag von Justizministerin Barbara Havliza beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (und anderer Gesetze) in den Niedersächsischen Landtag einzubringen.

Der vom Justizministerium erarbeitete Gesetzentwurf verfolgt die folgenden Ziele:

1. Er soll eine elektronische Aufenthaltsüberwachung (sog. Fußfessel) als mögliche Weisung im Rahmen von Vollzugslockerungen oder vollzugsöffnenden Maßnahmen ermöglichen. Der Einsatz solcher Fesseln zielt insbesondere auf den Opferschutz ab. Wenn Inhaftierte das Gefängnis verlassen – etwa für einen Ausgang -, so kann ihnen zwar schon jetzt vorgeschrieben werden, welche Orte sie betreten dürfen und welche nicht. Bislang war die Kontrolle solcher Vorgaben jedoch nur eingeschränkt möglich. „Mit der elektronischen Fußfessel soll es bald ein wirksames Mittel geben, um die Einhaltung einer solchen Weisung präzise und in Echtzeit zu kontrollieren“, so Ministerin Havliza.

2. Die Ausführungen von Sicherungsverwahrten sollen reduziert werden. Bislang haben Betroffene einen Anspruch auf eine Ausführung im Monat, künftig hätten sie ihn nur noch auf eine Ausführung im Quartal. Niedersachsen will die Ansprüche damit an die Regelungen aller anderen Bundesländer – mit Ausnahme von Bremen – angleichen. Havliza: „Es gilt die Resozialisierung der Sicherungsverwahrten zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten. Ein Mindestanspruch auf eine Ausführung im Vierteljahr ist ein guter Weg, um beiden Zielen gerecht zu werden.“

3. Die gesetzlichen Vorgaben für Fixierungen im Justizvollzug sollen neu gefasst werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Juli 2018. Danach ist eine Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer als eigenständige Freiheitsentziehung zu qualifizieren und einem Richter oder einer Richterin vorzulegen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich zwar auf eine Fixierung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Niedersachsen sieht jedoch eine Vergleichbarkeit mit einer Inhaftierung im Justizvollzug und passt seine Regelungen entsprechend an.

4. Der Gesetzentwurf setzt für den Justizvollzug in Niedersachsen zudem die europäischen Vorgaben aus der sog. JL-Richtlinie um. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz eine Mindestharmonisierung innerhalb der EU herbeizuführen.

Die Landesregierung hat in den vergangenen Monaten die Verbandsbeteiligung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Die Anregungen der Verbände wurden geprüft und haben zu geringfügigen Anpassungen des Gesetzentwurfs geführt.

Service: Sie finden die aktualisierte Entwurfsfassung, die nun in den Landtag eingebracht wird, auf der Website des Landes Niedersachsen unter der Rubrik Gesetz- und Verordnungsentwürfe .

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