Niedersachsen / Hannover – Kabinett legt Landtag Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge vor

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Niedersachsen -Niedersachsen / Hannover – Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag die Einbringung des Gesetzentwurfs über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften in den Landtag beschlossen. Die durchgeführte Verbandsbeteiligung hat im Ergebnis keine Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung ergeben.

Kernelement des Gesetzentwurfs ist die wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten der Länder rückwirkend zum 1. März 2019, auch für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen des Landes. Mit der jetzigen Einbringung wird angestrebt, dass die Abgeordneten des Landtages noch vor der parlamentarischen Sommerpause über den Gesetzentwurf beraten können und der Gesetzentwurf während des Juniplenums vom 18. bis 21. Juni 2019 verabschiedet werden kann.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in drei Schritten und mit einer sozialen Komponente anzuheben, was zu einem Gesamtvolumen von rund 7,8 Prozent führt. Für das Jahr 2019 ist eine zum 1. März rückwirkende Anhebung der Bezüge um 3,16 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro vorgesehen. Dadurch kommt diese in der Tarifeinigung vereinbarte soziale Komponente auch den Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen zugute. Im Jahr 2020 sollen die Bezüge um weitere 3,2 Prozent zum 1. März 2020 erhöht werden. Eine weitere Erhöhung um 1,4 Prozent für das Jahr 2021 erfolgt zum 1. März 2021. Abweichend davon erhöhen sich die Anwärtergrundbeträge zum 1. März 2019 und 1. März 2020 jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro.

„Die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder auf die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im Land sichert die Teilhabe an der konjunkturellen Entwicklung und ist auch als Anerkennung für ihre Tätigkeit zu werten“, erklärte Finanzminister Reinhold Hilbers. Die letzte Besoldungserhöhung für die Beamten gab es am 1. Juni 2018. Das Land zieht also die aktuelle Erhöhung drei Monate nach vorne. Beamtinnen und Beamte erhalten damit bereits nach neun Monaten erneut eine Besoldungserhöhung.

Mit dem Gesetz sollen zudem die unteren Besoldungsgruppen A 2, A 3 und A 4 entfallen, so dass in Zukunft die Besoldungsgruppe A 5 das erste Einstiegsamt ist. Dies dient sowohl der Attraktivitätssteigerung als auch einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse. Die Besoldungsgruppen A 2 und A 3 sind schon heute nicht mehr belegt. Bezüglich der Besoldungsgruppe A 4 sind im gesamten Haushaltsplan nur noch sechs Planstellen ausgewiesen. Die betroffenen Beamtinnen und Beamte sollen dann in die Besoldungsgruppe A 5 übergeleitet werden.

Die Kosten der Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamten- und Versorgungsempfängerbereich zum 1. März belaufen sich für das Jahr 2019 auf rund 282 Millionen Euro. Im Jahr 2020 fallen zusätzliche Kosten in Höhe von rund 629 Millionen Euro an. Für das Jahr 2021 werden dann bereits Kosten von rund 813 Millionen Euro erwartet. Im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Planung ist bereits Vorsorge eingeplant worden.

***

Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover