Regensburg – Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 227-I, Nachfolgenutzung städtisches Fußballstadion und Dauerkleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona

Bebauungsplan-Entwurf liegt mit Begründung und Umweltbericht zur Stellungahme von 12. Oktober bis einschließlich 14. November 2016 öffentlich aus

Extra-Stadtportal - Regensburg -Regensburg (BY) – Am 20. September 2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 227-I, Nachfolgenutzung städtisches Fußballstadion und Dauerkleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona zur Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 227 Dauerkleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB) (Bekanntmachung siehe Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 4. Oktober 2016).

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet der Kleingartenanlage Gartenfreunde und das östlich angrenzende Gebiet des ehemaligen städtischen Fußballstadions an der Prüfeninger Straße.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 12. Oktober 2016 bis einschließlich 14. November 2016 bei der Stadt Regensburg, Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, D.-Martin-Luther-Str. 1, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.090, von Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr öffentlich aus.

Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.

Es sind neben dem Umweltbericht, der zu den nachfolgend genannten Schutzgütern Aussagen enthält, folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Mensch, insbesondere

  •  immissionsschutztechnische Untersuchungen (Schall)
  •  Verkehrsuntersuchungen

Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, insbesondere

  • naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Informationen zum Schutzgut Boden

Informationen zum Luft und Klima

Informationen zum Schutzgut Wasser

Informationen zum Schutz von Kultur- und Sachgütern

Informationen zum Schutz Landschafts- und Ortsbild

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Text: Stadt Regensburg