Rhein-Sieg-Kreis – Neuer Schutzstatus für Graupapageien – Verkauf kann zu Straftat werden

mittelrhein-tageblatt-tiermagazinRhein-Sieg-Kreis (NRW) – (ar) – Seit Anfang Februar diesen Jahres dürfen Graupapageien nicht mehr ohne EG-Vermarktungsbescheinigung verkauft oder in sonstiger Weise vermarktet werden. Der neue Schutzstatus für Graupapageien – dies betrifft sowohl den Kongo-Graupapagei als auch den Timneh-Graupapagei – wurde auf der 17. Cites-Vertragsstaatenkonferenz in Johannesburg festgesetzt.

Die EG-Vermarktungsbescheinigung muss bei der zuständigen Naturschutzbehörde des Verkäufers, bei der das Tier gemeldet ist, beantragt werden. Dies gilt auch für die Tiere, für die eine amtliche blaue „CITES-Bescheinigung“ aus den Jahren 1984-1997 vorliegt, da die v.g. Bescheinigung nur die rechtmäßige Herkunft des Tieres nachweist, nicht aber die erforderliche Ausnahme von den geltenden Vermarktungsverboten.

Eine Vermarktung von Graupapageien mit einer solchen blauen Bescheinigung oder auch sonst ohne eine gültige Vermarktungsbescheinigung stellt eine Straftat dar. Diese kann sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch dem Käufer verfolgt werden.

Ansprechpartnerin für den Rhein-Sieg-Kreis – Untere Naturschutzbehörde – ist Silke Otto, Tel. 02241/13-2369, silke.otto@rhein-sieg-kreis.de.

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Text: Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle

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