Saarbrücken – Im Saarland noch kein Fall von Vogelgrippe aufgetreten – Stallpflicht gilt in ausgewiesenen Risikogebieten

aktuelles-zur-vogelgrippeSaarbrücken – Vor dem Hintergrund des Ausbruchs der Vogelgrippe in mehreren Bundesländern weist der saarländische Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, auf die bereits seit 2013 im Saarland geltende Aufstallungspflicht für Geflügel in ausgewiesenen Risikogebieten hin. Die Stallpflicht gilt demnach innerhalb eines Bereiches von 500 Meter entlang des rechten Moselufers, entlang des rechten und linken Saarufers einschließlich der Altarme, entlang des Bostalsees,
entlang des Ufers des Nonnweiler Stausees sowie entlang des Ufers des Ökosees in Dillingen.

Da im Saarland bisher noch keine Fälle von Vogelgrippe des gefährlichen Virustyps H5N8 aufgetreten sind, wird derzeit noch von einer generellen Aufstallungspflicht abgesehen.

Der Minister appelliert allerdings an die Bürger, verendete oder erkrankte Wildvögel – insbesondere Enten, Gänse und Schwäne – der zuständigen Veterinärbehörde, dem Landesamt für Verbraucherschutz in Saarbrücken, zu melden. „Direkter Kontakt zu toten Wildvögeln sollte vermieden werden, ebenso der Kontakt von Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln“, so Jost.
Geflügelhalter müssen darauf achten, dass Geflügel in Freilandhaltung keinen Kontakt zu natürlichen Gewässern hat und dass strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind. Unter anderem sollten Ställe und Standorte für Geflügel vor unbefugtem Zutritt geschützt und vor unbefugtem Befahren gesichert sein. Es sollten Schutzkleidung und Einrichtungen zum Waschen der Hände sowie zur Desinfektion der Schuhe vorhanden sein. Einrichtungen und Geräte sollten regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.

Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Verlässliche Aussagen zur Gefährlichkeit des Erregers für Menschen sind laut Friedrich-Loeffler-Institut derzeit noch nicht möglich, da sich das Virus verändert haben könnte. Deshalb rät das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dazu, die vom Bundesinstitut für Risikobewertung empfohlenen Verhaltensregeln zu beachten. Vor allem sollten Geflügelprodukte von anderen Lebensmitteln getrennt gelagert und gut durchgegart werden. Darüber hinaus sind die üblichen Hygienevorschriften in der Küche zu beachten. Weitere Informationen unter http://www.bfr.bund.de/de/vogelgrippe-2407.html

Jost: „Wir beobachten das Geschehen sehr aufmerksam und stehen im Kontakt mit den anderen Bundesländern, mit denen wir uns auf ein bundesweit einheitliches, risikoorientiertes Vorgehen geeinigt haben.“

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Text: Sabine Schorr
Pressesprecherin
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