Simmern im Hunsrück – Bürgerrechte stärken – Gerichte entlasten: Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss legt erfreuliche Jahresstatistik 2016 vor

v.l.n.r. Beisitzer Willi Bohn, Vorsitzende Andrea Deges-Becker und Beisitzer Hans-Georg Wagner vor der Verhandlung am 12.01.2017. – Foto: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Simmern im Hunsrück – Eine erfolgreiche Bilanz des Jahres 2016 zieht der Kreisrechtsausschuss des Kreises. So wenig Widersprüche wie noch nie – lediglich 245 – wurden im Jahr 2016 registriert. Der Pflichtausschuss des Kreises beschäftigt sich mit dem Verwaltungshandeln der Kreisverwaltung und der ihr zugehörigen kommunalen Behörden –Verbandsgemeinde-verwaltungen, Stadtverwaltung Boppard -, durch das sich Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten verletzt fühlen.

Als zusätzliche Rechtsschutzinstanz stärkt der Kreisrechtsausschuss die Bürgerrechte, stellt eine Selbstkontrolle der Verwaltungen sicher und entlastet die Gerichte. Dabei entscheidet grundsätzlich ein Dreiergremium, bestehend aus Kreisverwaltungsdirektorin Andrea Deges-Becker als Vorsitzende und zwei – von insgesamt 22 – ehrenamtlichen, vom Kreistag gewählten, Beisitzern.

„Im vergangenen Jahr mussten wir uns überwiegend mit Fällen aus dem Bereich Ordnungsrecht, z. B. Baugenehmigungen, Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrtenbuchauflagen, Halten gefährlicher Hunde, beschäftigen“, führt Andrea Deges-Becker aus. In 2016 wurden hier 92 neue Widerspruchsfälle bei der Geschäftsstelle registriert. In der Statistik den 2. Platz nehmen Widersprüche aus dem Sozial- und Jugendhilferecht mit der Gesamtzahl von 52 Widersprüchen ein. In immerhin 23 % der Fälle konnte die Ausgangsbehörde im Widerspruchsverfahren abhelfen, stattgegeben hat der Ausschuss in 8% der Verfahren, zurückgenommen wurden seitens der Widerspruchsführer 35 %, während 31 % zurückgewiesen wurden und 3 % der Verfahren auf andere Weise beendet wurden.

Der Vorsitzenden ist es wichtig, dass den Bürgern die streitigen Entscheidungen transparent gemacht werden. „Ein wichtiges Anliegen ist uns, der Befriedungsfunktion dieses gerichtlichen Vorverfahrens gerecht zu werden; deshalb liegt ein Augenmerk auch auf der Mediationsarbeit“, so die Juristin.

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Text: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
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