Simmern im Hunsrück – Dr. Marlon Bröhr: Ein guter Tag für die Menschen am Mittelrhein!

Zu den Ergebnissen des Rechnungshofes zur Mittelrheinbrücke erklärt Dr. Marlon Bröhr, Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises:

Mittelrhein-Tageblatt - RLP-24.de - Nachrichten aus Simmern im Hunsrück -Simmern im Hunsrück – „Heute ist ein guter Tag für die zügige Realisierung der Mittelrheinbrücke und damit ein guter Tag für die Menschen am Mittelrhein. Natürlich freue ich mich. Die Ergebnisse des Rechnungshofes zeigen, dass wir von Beginn an die richtigen Fragen gestellt haben.

Die Wahrheit ist: Die Mittelrheinbrücke ist kein kommunales Projekt, die beiden Landkreise wären damit in jeglicher Hinsicht überfordert gewesen! Mit seinem Votum macht der unabhängige Rechnungshof die rechtlichen Grundlagen und die Zuständigkeiten für die Realisierung der Mittelrheinbrücke deutlich. Das Land ist als Träger der Brücke allein in der Verantwortung.“

Der Rechnungshof bestätigt nach seiner Prüfung, auf Bitte des Verkehrsministers Dr. Volker Wissing, die Rechtsauffassung des renommierten Juristen und Richters am Oberlandesgericht, Prof. Dr. jur. Willy Spannowsky, wonach die Mittelrheinbrücke in der Trägerschaft des Landes zu realisieren ist. Die Klassifizierung einer Straße ist keine politische Entscheidung.

Zu den aktuellen Vorschlägen des Verkehrsministers sagt Landrat Dr. Marlon Bröhr:

„Geben Sie dem Minister noch ein bisschen Zeit. Er wird mit den Realitäten umzugehen wissen.“

Hintergrund:

Der renommierte Jurist, Prof. Dr. Willy Spannowsky, machte bereits in seinem Rechtsgutachten deutlich, dass die Mittelrheinbrücke die „Verkehrsbedeutung einer Landesstraße erreichen wird“ und „die Brücke nach den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten nicht in die Straßenbaulast eines oder beider Landkreise fallen“ darf. Die Klassifizierung einer Straße ist „keine politische Entscheidung“.

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Text: Doris Becker
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
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