Staatskanzlei RLP zum Thema Masterplan Zukunft der Arbeit – Bätzing-Lichtenthäler: Betriebliche Mitbestimmung ist gerade im Zeitalter der Digitalisierung ein Erfolgsmodell

Mittelrhein-Tageblatt - Politik-Aktuell - Staatskanzlei Rheinland-Pfalz -RLP / Mainz – „Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie wir arbeiten, grundlegend. Wie bei wenigen anderen Entwicklungen kommt es hier darauf an, dass wir sie gestalten und die betriebliche Mitbestimmung gibt uns dafür das richtige Instrument an die Hand. Wir müssen deshalb die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das deutsche Mitbestimmungssystem auch in Zeiten der Digitalisierung seinen Erfolgsweg fortsetzen kann“, sagte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der zweiten themenspezifischen Regionalkonferenz zum Masterplan „Zukunft der Arbeit in Rheinland-Pfalz“.

Unter dem Titel „Auf dem Weg zum Innovationsmotor? Mitbestimmung in der Arbeitswelt 4.0“ diskutierten Sozialpartner, Politik und Wissenschaft, vor welchen Herausforderungen die betriebliche Mitbestimmung steht. Passend zum Thema der Veranstaltung konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über eine eigens angebotene „Arbeit 4.0-App“ mitbestimmen, welche Fragen auf dem Podium diskutiert wurden sowie an Live-Abstimmungen teilnehmen. Dabei standen Fragen im Vordergrund wie: Wie kann Mitbestimmung helfen, Innovationsprozesse erfolgreich zu gestalten? Wo müssen Betriebsräte die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Risiken der Digitalisierung schützen? Wie können digitale Möglichkeiten neue Beteiligung der Arbeitnehmerschaft ermöglichen?

„Die Betriebsräte in den Unternehmen müssen über das Wissen verfügen, um die komplexen und technischen Zusammenhänge auf Augenhöhe mit den Unternehmensleitungen beurteilen zu können“, forderte die Ministerin. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz, der ihr ein besonderes Anliegen sei. Zwar ginge es bei vielen Anwendungen gar nicht primär darum, die Beschäftigten selbst zu überwachen, sondern hätten zum Ziel, Prozesse zu optimieren. Als Nebenprodukt fallen jedoch große Datenmengen an, mittels derer sich das Verhalten der Beschäftigten automatisiert erfassen und analysieren lasse. Der Mitbestimmung komme hier die wichtige Aufgabe zu, einerseits den vorurteilsfreien Einsatz dieser vielfach zunächst einmal sinnvollen Techniken zu ermöglichen, andererseits aber die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu garantieren.

Die technischen Möglichkeiten dürften nicht dazu führen, dass die Arbeit von Menschen ausschließlich durch Maschinen überwacht werde, sagte sie. Deshalb komme dem Thema Beschäftigtendatenschutz eine wachsende Bedeutung bei der Mitbestimmung zu. Weil Arbeit 4.0 oft auch eine neue Arbeitsteilung interner und externer Arbeitskräfte mit sich bringt, dürfe die Mitbestimmung auch bei neuen Beschäftigungsformen wie Crowdworking nicht vernachlässigt werden, hob Bätzing-Lichtenthäler hervor.

„Es ist im eigenen Interesse der Unternehmen, dass sie und ihre Personalräte bei der internen Kommunikation neue digitale Möglichkeiten nutzen und damit auch neue Möglichkeiten der Beteiligung schaffen. Das fördert auch die Innovation und Ideenentwicklung und nicht zuletzt eine gelebte Sozialpartnerschaft. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass Unternehmen mit einer starken Mitbestimmung erfolgreicher sind als andere. Das dürfen wir gerade in Zeiten von Digitalisierung und Big Data nicht aus den Augen verlieren“, betonte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Das Thema betriebliche Mitbestimmung ist ein zentraler Baustein bei der Erarbeitung des Masterplans „Zukunft der Arbeit in Rheinland-Pfalz“. Der Masterplan wird unter Federführung des Arbeitsministeriums zusammen mit den Partnerinnen und Partnern des Ovalen Tisches (OT) der Ministerpräsidentin sowie Expertinnen und Experten entwickelt. Die Ergebnisse der themenspezifischen Konferenzen in vier Regionen, an denen alle Partner des OT sowie Bürgerinnen und Bürger, aber auch Verbände und Betriebe die Möglichkeit haben, sich einzubringen, fließen in ein Strategiepapier ein, das konkrete, aufeinander abgestimmte Zielsetzungen enthält, um den Wandel der Arbeitswelt in Rheinland-Pfalz aktiv zu gestalten.

Weitere Themenkonferenzen finden statt am 28. August in Neuwied zum Thema Bildung bzw. Qualifizierung und am 25. September in Trier zur Digitalisierung im Gesundheitsbereich. Weiterführende Informationen zum Prozess sowie über die Möglichkeiten der Beteiligung finden Sie auf der Internetseite www.masterplan.rlp.de .

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Urheber: Staatskanzlei in RLP