Berlin – Kommt jetzt Ruhe ins Mittelrheintal? Regierung plant Verbot lauter Güterwagen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

aktuelles-aus-dem-bundestagBerlin – Verbot lauter Güterwagen: (hib/HAU) Mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 soll der Einsatz lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz verboten werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Schienenlärmschutzgesetz (18/11287) vor. Laut der Vorlage soll ein relativer Schallemissionsgrenzwert festgelegt werden, der beim Betrieb von Güterzügen nicht überschritten werden darf. „Der relative Emissionsgrenzwert orientiert sich an den Schallemissionswerten, die beim Betrieb von Güterzügen ausgehen, welche ausschließlich mit Güterwagen gebildet wurden, die nach dem materiellen Wirksamwerden der Technischen Spezifikation Interoperabilität Lärm der Europäischen Union (TSI Lärm) zugelassen wurden“, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf.

Ziel des Gesetzes ist es laut Regierung, die Bevölkerung vor der vom Schienengüterverkehr ausgehenden schädlichen Schallemission zu schützen. „Die Lärmbelastung der Bevölkerung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes erreicht vielfach Werte, die deutlich über den nach der Verkehrslärmschutzverordnung bei Aus- und Neubau von Verkehrswegen einzuhaltenden Immissionswerten liegen“, heißt es dazu. Nach wie vor würden auch die Immissionsschwellenwerte des Lärmsanierungsprogramms überschritten.

Eine wesentliche Ursache für die Schallemission im Schienengüterverkehr ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ausrüstung der Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen. „Der Verzicht auf die bisher üblichen Grauguss-Bremssohlen und deren Ersatz durch lärmmindernde Technologien, zum Beispiel durch Verbundstoff-Bremssohlen in Form der LL-Bremssohle (Low Noise Low Friction), würde zu einer deutlichen Minderung des vom Schienengüterverkehr ausgehenden Lärms führen“ schreibt die Regierung.

In dem Entwurf sind auch Voraussetzungen für Ausnahmen und Befreiungen von dem Verbot des Einsatzes lauter Güterwagen geregelt. Ausnahmen greifen danach dann, „wenn durch betriebliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierung die Schallemission bei der Fahrt eines Güterzuges auf die maximal zulässige Schallemission begrenzt wird oder auf andere Weise, zum Beispiel durch Schallschutzmaßnahmen an der Infrastruktur oder an abseits von Wohnbebauung gelegenen Eisenbahnstrecken, die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung sichergestellt ist“.

Befreiungen von dem Verbot soll es der Vorlage nach für Güterwagen geben, „für die es nachweisbar keine zugelassenen schallmindernden Austauschteile gibt, die an Stelle herkömmlicher Ersatzteile eingebaut werden können“. Außerdem sollen auch Güterwagen befreit werden, „die aus Gründen des historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrieben werden“.

Wie die Regierung in dem Entwurf weiter schreibt, ist die Regelung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, weil anderenfalls für die Betreiber und Halter lauter Güterwagen keine Notwendigkeit bestehe, ihre Güterwagen innerhalb der technischen Lebensdauer von vierzig bis fünfzig Jahren auf leisere Technologien umzurüsten. Zum Zeitpunkt des materiellen Wirksamwerdens des Gesetzes würden noch überwiegend Güterwagen im Einsatz sein, die vor Inkrafttreten der TSI Lärm in Betrieb genommen wurden. Mit dem Gesetz werde der Zeitpunkt, zu dem die technisch mögliche Lärmminderung beim Betrieb von Güterwagen eintritt, auf einen deutlich früheren Zeitpunkt verschoben.

„Ohne diese Grenzwertsetzung würde sich die vom Schienengüterverkehr ausgehende Schallemission erst zur Mitte des Jahrhunderts soweit reduziert haben, dass das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel der Halbierung des Schienenverkehrslärms erreicht wäre“, schreibt die Regierung.

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Text: Deutscher Bundestag