Stadt Wolfsburg – Alkoholverbot an Himmelfahrt: Sicherheitsdienst, Polizei und Stadt kontrollieren Allerpark

Mittelrhein-Tageblatt - Newsportal - Niedersachsen - Buntes -Stadt Wolfsburg (NI) – Nicht nur der Sonnenschein, auch die freien Tage locken Wolfsburger in den Allerpark.

Um den Aufenthalt dort auch in diesem Jahr so angenehm wie möglich zu gestalten, hat die Stadt Wolfsburg für die Sommersaison wieder einen privaten Sicherheitsdienst beauftragt. Bereits seit dem 1. Mai gehen der Sicherheitsdienst, die Polizei, Streetlife und der städtischen Ordnungsdienst regelmäßig im Allerpark auf Streife.

Ziel ist es Besuchern insbesondere in den Abendstunden ein sicheres Gefühl zu vermitteln und darauf zu achten, dass die dort geltenden Regelungen eingehalten werden. Das heißt, dass diejenigen, die sich nicht ordnungsgemäß verhalten und zum Beispiel Müll auf den Gehweg werfen, zu laut feiern oder auf den Gehwegen Fahrrad fahren, angesprochen und beraten werden. Falls erforderlich, werden Verwarnungen ausgesprochen.

Das Grillen ist seit 2016 an fünf dafür ausgewiesenen Stellen im Allerpark erlaubt. Nur an den Stränden und auf den Liegewiesen ist es nach wie vor verboten.

Am Himmelfahrtstag, Donnerstag, 10. Mai, gibt es wieder eine Sonderregelung. An diesem Tag gilt im Allerpark in der Zeit von 6 bis 22 Uhr ein striktes Alkoholverbot. Alkohol darf also weder konsumiert noch mitgeführt werden. Gaststätten sind davon ausgenommen, und auch auf dem Schützenfest darf ein kühles Bierchen genossen werden.

Dass das Verbot im Allerpark eingehalten wird, das wird an diesem Tag verstärkt durch die Polizei, den Sicherheitsdienst und den Städtischen Ordnungsdienst (SOD) kontrolliert.

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Stadt Wolfsburg, Kommunikation, Ralf Schmidt, Telefon (05361) 28-1635