Tiermagazin – Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes: Schöne Bescherung! Änderungen in aller Stille zum Nachteil der Wildtiere

Die Deutsche Wildtier Stiftung kritisiert die geplante Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

mittelrhein-tageblatt-tiermagazinHamburg – Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes: Vor Weihnachten geht es alle Jahre wieder um Plätzchen und Pakete, Gänse und Geschenke oder Karten für das Weihnachtsoratorium. Da bleibt kaum Zeit im Kopf für anderes – wenn zum Beispiel eine geplante, höchst brisante Gesetzesnovelle zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ohne großes Aufsehen auf den Weg gebracht wird. Zentrale Belange des Naturschutzes sollen im Rahmen dieser Gesetzes-Novellierung bei der Errichtung von Windkraftanlagen außer Acht bleiben.

„Die Novellierung führt zu einer dramatischen Verschärfung der Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen. Und das ist inakzeptabel“, sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. Die beabsichtigte Neufassung des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes soll eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren festschreiben, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle bei dem Betrieb von Windrädern entstehen. Das heißt, es können sowohl betriebs-, aber auch bau- und anlagenbezogene Risiken für Vögel und Fledermäuse lascher gehandhabt werden.

„Die Tötung von Vögeln ist damit kein prinzipieller Hinderungsgrund für den Bau von Windkraftanlagen“, kritisiert Professor Dr. Vahrenholt. Die ohnehin schon große Gefahr einer Kollision von Wildtieren wie Vögeln und Fledermäusen mit den Rotoren der Windenergieanlagen wird dadurch noch größer. Diese Gesetzesänderung wird dadurch begründet, dass der Ausbau der Windenergie öffentliches Interesse sei. Dies ermöglicht es Windparkbetreibern, Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot zu erhalten.

Der rasante Ausbau Erneuerbarer Energien wie der Windkraft führt schon heute zu schwerwiegenden Verstößen des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes (§ 44 BNatSchG). Wie dramatisch sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland zuspitzt, belegt die kürzlich veröffentlichte Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ von Dr. Klaus Richarz, die im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung entstanden ist. Schon heute töten Windenergieanlagen rund 250.000 Fledermäuse und über 12.000 Greifvögel pro Jahr. Die Liste der gefährdeten Arten in der Studie liest sich wie das „Who is Who“ im Vogelreich. Auch der Widerstand in der Bevölkerung wächst: Eine Emnid-Umfrage vom Oktober dieses Jahres belegt: 80 Prozent der Befragten sprechen sich gegen Windkraft im Wald aus – im Osten ist die Ablehnung mit 87 Prozent besonders groß.

Über die Änderungsvorschläge und ihre Auswirkungen ist bisher nichts an die Öffentlichkeit gedrungen. Die Zeit drängt. Die Verbände wurden erst am 2. Dezember angeschrieben und aufgefordert, innerhalb der kurzen Frist von 14 Tagen eine Stellungnahme abzugeben. „Wir erwarten von den anerkannten Naturschutzverbänden, dass sie gegen diese Verschlechterung des Naturschutzes protestieren“, sagt Professor Vahrenholt. Am 16. Dezember endet die Frist für Einwände der Naturschutzverbände. Das Kabinett soll die Novellierung des BNatSchG Anfang 2017 beschließen.

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Text:Eva Goris
Pressesprecherin
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