Trier – Gesellschaft: Regelmäßige Glückwünsche ab dem 80. Lebensjahr

Nachrichten-aus-der-Moselstadt-TrierTrier – Gesellschaft: (pe) Im Namen der Stadt gratulieren die Ortsvorsteher Bürgern, mit Hauptwohnsitz in Trier zum Geburtstag, die das 80., 85., 90., 95. sowie 100. Lebensjahr vollendet haben und danach in jedem folgenden Jahr.

Trierer Ehepaaren werden zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag Glückwünsche übermittelt. Wenn die standesamtliche Eheschließung außerhalb von Trier stattgefunden hat, liegt das Datum dem federführenden Amt für Presse und Kommunikation nicht automatisch vor.

In diesem Fall bittet das Amt um einen kurzen Hinweis an protokoll@trier.de oder über die Rufnummer 0651/718-0. Jubilare, die keine Gratulation durch die Stadt wünschen, können von ihrem Widerspruchsrecht nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes Gebrauch machen und eine Übermittlungssperre einrichten lassen.

In diesem Fall ist eine Mitteilung erforderlich per E-Mail (buergeramt@trier.de) oder schriftlich an das Bürgeramt, Am Augustinerhof, 54290 Trier.

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Presseamt Trier