Trier – Hinweis: Wege und Straßen dürfen nicht zuwachsen

Nachrichten-aus-der-Moselstadt-TrierTrier – Hinweis: (pe) In diesen Frühlingstagen sprießt das Grün in vielen Gärten besonders üppig.

Damit Besitzer oder Mieter diese Zeit unbeschwert genießen können und keine Probleme durch Unfälle auf zugewucherten Wegen und Straßen neben ihrem Grundstück haben, weist das Tiefbauamt auf grundlegende Regeln hin: Pflanzen oder Bäume an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen müssen regelmäßig beschnitten werden. Zwar ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Wallhecken und Gebüsche zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind aber ebenso zulässig wie Eingriffe, die die Behörden im Interesse der Verkehrssicherheit anordnen. Probleme gibt es immer wieder an Kreuzungen, Einmündungen sowie auf Fuß- und Radwegen. Auch Verkehrszeichen und Straßenlampen sind oft durch privates Grün zugewuchert, wodurch die Verkehrssicherheit und die Ausleuchtung der Wege beeinträchtigt werden.

Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch üppig wachsendes Grün auf ihrem Gelände verursacht werden. Hecken, Sträucher und Bäume an Einmündungen und Kreuzungen müssen soweit gestutzt werden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. Dabei ist das „Lichtraumprofil“ zu beachten: Die Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht über Geh- und Radwege ragen und über Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Meter. Zudem müssen Leuchten und Verkehrszeichen freigehalten werden.

Das gilt außerdem für das „Sichtdreieck“ beim Einbiegen auf größere Straßen. Zudem müssen abgestorbene Äste entfernt werden, damit niemand durch das Herunterfallen verletzt wird.

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Presseamt Trier