Trier – Terminhinweis: Die kreisfreie Stadt Trier wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten, weder vom rechtmäßigen Eigentümer, noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet im folgenden Zeitraum online versteigern lassen.
Es handelt sich hierbei um folgende Fundsachen: Fahrräder, diverse Handys, Kameras, Schmuck, Uhren, neue Kleidung und weitere Gegenstände des täglichen Gebrauchs.
Die Fundsachen werden ab dem 26.10.2017 in einer 4 Wochen Vorschau über das Portal www.sonderauktionen.net angeboten.
Auktionsbeginn der Versteigerung ist der 23.11.2017.
Auf die entsprechenden Hinweise und Auktionsbedingungen unter www.sonderauktionen.net wird hingewiesen.
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Urheber: Presseamt Trier