Bayern – Ausgangsbeschränkung in Bayern wegen Coronavirus-Pandemie – Gesundheitsministerin Huml: Insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen müssen verstärkt geschützt werden

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Bayern - Bayern / München – In Bayern gilt ab Samstag (21.3.2020, 00.00 Uhr) wegen der Coronavirus-Pandemie für zunächst zwei Wochen eine vorläufige Ausgangsbeschränkung.

Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Freitag hingewiesen. Die Ministerin erläuterte: „Damit ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei triftigen Gründen erlaubt – insbesondere zur Ausübung des Berufs. Außerdem ist das Einkaufen etwa von Lebensmitteln und Getränken sowie der Arztbesuch weiter möglich. Erlaubt sind auch Spaziergänge und Sport an der frischen Luft – allerdings nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Eine Gruppenbildung an öffentlichen Plätzen darf es nicht mehr geben.“

Huml betonte: „Bayern zeigt beim Thema Coronavirus weiter große Entschlossenheit! Bis heute hatten wir darauf gesetzt, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger freiwillig auf private Kontakte verzichten. Aber dies ist leider nicht im notwendigen Ausmaß geschehen. Zugleich stieg die Zahl der Coronavirus-Fälle deutlich an. Deshalb führt nun kein Weg daran vorbei, das öffentliche Leben noch stärker einzuschränken.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen. Deshalb gilt ab sofort, dass jeglicher Besuch in Altenheimen und Krankenhäusern untersagt wird. Wir wollen dadurch einen möglichst umfassenden Schutz gewährleisten und verhindern, dass Infektionen in die Altenheime und Krankenhäuser getragen werden. Ausnahmen sind aber in wichtigen Fällen weiterhin möglich – etwa beim Besuch von Kindern oder bei der Versorgung von Sterbenden.“

Huml kündigte ferner an, dass in Kürze sämtliche Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Freistaat Bayern geschlossen werden sollen. Für den Fall, dass die betroffene Person keine anderweitige Versorgung, Betreuung und Pflege durch beispielsweise Verwandte oder durch die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes erhalten kann, soll ein Notbetreuungsdienst in den jeweiligen Einrichtungen eingerichtet werden.

Die Ministerin unterstrich zudem: „Die ambulanten Pflegedienste arbeiten natürlich weiter. Die Versorgung der Pflegebedürftigen muss gewährleistet sein.“ Huml dankte zugleich den Pflegekräften für ihren engagierten Einsatz.

Die Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung finden Sie im Internet: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf.

© Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Das könnte Sie auch interessieren ...

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com