Termine am 23. und 28. September 2021.
Das Schulverwaltungsamt erinnert die Sorgeberechtigten Anfang August 2021 schriftlich an die bevorstehenden Schulanmeldetermine. Die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes besteht jedoch auch dann, wenn die Sorgeberechtigten keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten haben. Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2016 und 30. September 2016 geboren wurden, können freiwillig zur Schule angemeldet werden und werden damit automatisch schulpflichtig.
Zur Schulanmeldung sind die Personalausweise der Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2022/2023 (sofern vorhanden) mitzubringen.
Kinder, die eine kommunale Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen sollen, müssen zunächst ebenfalls an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden. Die Eltern haben die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag auf Einschulung außerhalb des maßgeblichen Schulbezirkes zu stellen. Das entsprechende Antragsformular wird bei der Schulanmeldung ausgehändigt. Eine Schulanmeldung ist keine Aufnahmebestätigung an der Grundschule. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Den Termin und Ort für die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung beim Gesundheitsamt bekommen die Eltern und Sorgeberechtigten bei der Schulanmeldung.
Informationen zu Schulanmeldungen und der Erklärfilm „Wie melde ich mein Kind zur Schule an?“
unter www.dresden.de/einschulung
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll