Hamburg – Neue Bewohnerparkgebiete auf St. Pauli und in Altona-Altstadt

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Stadt-News - Hamburg – Ab dem 03.09.2018 gilt in weiten Teilen St. Paulis und in Teilen von Altona-Altstadt die Parkscheinpflicht. Es werden rund 100 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bewohner mit Parkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.

Im Bereich zwischen der Max-Brauer-Allee, Holstenstraße, der Hexenbergsiedlung, St. Pauli Fischmarkt, Bernhard-Nocht-Straße, Zirkusweg, Budapester Straße sowie Stresemannstraße gilt dann eine Parkscheinpflicht (2 EUR je Stunde) bei einer Höchstparkdauer von 3 Stunden. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Entrichtung der Parkgebühr sowie der Höchstparkdauer ausgenommen. Dazu wurden vier Bewohnerparkzonen eingerichtet:

• MA201 „Wohlers Park“

• MA202 „Paulinenplatz“

• MA203 „Spielbudenplatz“

• MA204 „Hein-Köllisch-Platz“

Die Regelung in den Gebieten gilt täglich zwischen 09:00 Uhr morgens und 02:00 Uhr nachts. Durch entsprechende Kontrollen des Parkraums in den Bewohnerparkgebieten wird die dauerhafte Belegung von Parkraum durch Ortsfremde vermieden. Nur so kann eine geringere Auslastung des Parkraums zum Vorteil der Bewohner gewährleistet werden. Bewohner können ab sofort Bewohnerparkausweise online über www.hamburg.de/lbv oder beim LBV (Standorte Mitte, Nord und West) für ca. 30 EUR im Jahr beantragen. Inhaber eines derzeit gültigen Parkausweises müssen keinen neuen Ausweis beantragen – dieser bleibt bis zum jeweiligen Ablaufdatum in seinem bisherigen Umfang gültig.

Für ihren Besuch haben Bewohner die Möglichkeit Besucherparkausweise beim LBV oder dem örtlichen Polizeikommissariat zu beantragen, damit diese ebenfalls im jeweiligen Bewohnerparkgebiet parken können. Die Online-Beantragung von Besucherparkausweisen wird derzeit geplant, aktuelle Informationen dazu unter www.hamburg.de/lbv.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen für 250 EUR beantragen. Dabei ist zu bedenken, dass es sich immer um eine Einzelfallprüfung handelt. Ergänzende Hinweise hierzu unter www.hamburg.de/lbv.

Hintergrund der Maßnahme ist eine 2017 durchgeführte Parkraumuntersuchung auf St. Pauli. Diese ergab, dass bei Vollbelegung der legalen Parkstände auch an dafür nicht vorgesehenen Stellen geparkt wurde. Insgesamt herrschte ein sehr hoher Parkdruck, insbesondere auch nachts. Außerdem konnte ein sehr hoher Anteil gebietsfremder Dauerparker, z.B. Pendler, ermittelt werden.

Zusätzlich wurde Anfang 2018 eine nicht-repräsentative Umfrage unter den Bewohnern mit insgesamt 534 Rückmeldungen durchgeführt. 72 % aller Befragten bewerteten das Vorhaben des Bewohnerparkens mit gut bis sehr gut. Ca. 70 % der Teilnehmer schätzten die Parksituation werktags zwischen 17:00 Uhr und 00:00 Uhr mit der Schulnote 5 oder 6 ein. Am Samstagabend waren es sogar 89 % mit derselben Einschätzung. Die Umfrageergebnisse decken sich mit der Analyse der Parksituation.

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Behörde für Inneres und Sport, Landesbetrieb Verkehr (LBV) – Stadt Hamburg

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