Hamburg – Finanzen: Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben in Hamburg unverändert

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Wirtschaft - Hamburg – Finanzen: Der Senat hat beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer für das laufende Jahr nicht zu erhöhen.

Bei der Gewerbesteuer beträgt der Hebesatz in Hamburg damit unverändert 470 Prozent – zuletzt war dieser 1996 erhöht worden. Für die Grundsteuer A (Land- und Fortwirtschaft) bleibt der Hebesatz bei 225 Prozent, bei der Grundsteuer B bei unveränderten 540 Prozent. Die Hebesätze für Grundstücke waren zuletzt 2004 und 2005 angepasst worden. In Hamburg erfolgt die Festsetzung der Hebesätze in jedem Jahr.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir halten Wort. Sowohl bei der Gewerbe- als auch bei der Grundsteuer ist unser Signal klar: Keine Steuererhöhungen! Und dabei halten wir seit vielen Jahren Kurs und tragen damit dazu bei, dass sich bei den beiden wichtigsten kommunalen Steuern die Belastung für Wohnen und Gewerbe in Hamburg nicht erhöht. Gerade auch unter wohnungspolitischen Gesichtspunkten ist die Beibehaltung der Hebesätze für die Grundsteuer wichtig und richtig.

Bis zur Anwendung neuer Bemessungsgrundlagen im Rahmen der Grundsteuerreform bleibt die Anwendung des Hebesatzes damit erst einmal unverändert. Wir werden uns weiter mit ganzer Kraft dafür einsetzen, um mögliche negative Folgen einer reformierten Grundsteuer für die Metropolen so gut es geht abzufedern.“

***
Pressestelle der Finanzbehörde, Claas Ricker – Stadt Hamburg

Das könnte Sie auch interessieren ...

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com