Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage.
Hintergrund der Kleinen Anfrage (19/13470) ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Juli 2019, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz einem Zeitungsbericht zufolge die Kosten für die Beauftragung externer Anwältinnen und Anwälte, welche zur Abwehr von Presseanfragen mandatiert wurden, offenlegen muss.
Weiter fragen die Abgeordneten, wie sichergestellt wird, dass die Vorgaben zur Korruptionsprävention bei der Beauftragung von Anwältinnen und Anwälten eingehalten werden, unter welchen Voraussetzungen die Bundesregierung Anfragen von Presseverlagen beziehungsweise Journalistinnen und Journalisten als missbräuchlich erachtet und innerhalb welcher Grenzen und auf welcher Grundlage die Bundesbehörden zur Beantwortung von Presseanfragen verpflichtet sind, um der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit Genüge zu tun.
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Deutscher Bundestag