Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort.
Diese stammten aus Algerien, Nigeria, Serbien, dem Kosovo sowie Ghana. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/13263) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12794) hervor, in der sich die Fragesteller nach Details zum Im- und Export von Bleibatterien in LMIC-Staaten erkundigt hatten. Exporte von gefährlichen Abfällen aus der EU in Nicht-OECD-Staaten seien verboten, sodass diese nicht statistisch erfasst werden könnten, schreibt die Bundesregierung.
In der Kleinen Anfrage hatten sich die Abgeordneten auch nach dem Import von recyceltem Blei erkundigt. Da Recycling die Abfalleigenschaft von Abfällen beendet, unterliege recyceltes Blei nicht dem Abfallrecht. Somit lägen keine Zahlen zu Importen aus Nicht-OECD- und Nicht-EU-Ländern vor, schreibt die Bundesregierung.
Weiter verweist sie darauf, dass „ein eigener Strategieplan speziell zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Altbatterien“ nicht bestehe. Darüber hinaus obliege die Ausführung des Umweltrechts sowie die Strafverfolgung überwiegend den Verwaltungs-, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Länder, heißt es in der Antwort. Auch Änderungen der Umweltstrafvorschriften im Strafgesetzbuch seien derzeit nicht in Planung.
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Deutscher Bundestag