Sachsen-Anhalt – Ansturm auf Corona-Soforthilfe in Sachsen-Anhalt: Erste Antragsteller haben morgen Geld auf dem Konto

Bis heute Mittag schon 14.700 Anträge in Investitionsbank eingegangen.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Sachsen-Anhalt -.jpgSachsen-Anhalt / Magdeburg – Die Corona-Pandemie hat bereits jetzt massive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. Das zeigt sich am enormen Ansturm auf das gestern gestartete Soforthilfe-Programm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“. Bis heute Mittag (Stand: 12.30 Uhr) sind in der Investitionsbank rund 14.700 Anträge eingegangen. Zum Vergleich: In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit knapp 53.000 antragsberechtigte Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sowie gut 45.000 Solo-Selbständige. Trotz der riesigen Nachfrage sind bereits gestern Auszahlungen angewiesen worden, so dass die ersten Antragsteller den Zuschuss spätestens morgen auf ihrem Konto haben.

Dazu sagte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Die Corona-Pandemie ist eine riesige Bewährungsprobe, auch für die Wirtschaft. Die Politik in Bund und Land hat sehr schnell gehandelt, um Unternehmen zu stützen und Arbeitsplätze zu sichern. Zuschüsse, günstige Darlehen und Kurzarbeit sind die zentrale Basis, um die Durststrecke zu überstehen. Wichtig ist, die sehr unbürokratischen Anträge sorgfältig und vollständig zu stellen, damit die Soforthilfe auch wirklich sofort fließen kann.“

In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes hat das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse beträgt insgesamt 150 Millionen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt. Unternehmen mit

· bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,

· 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,

· 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,

· 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Aus der Soforthilfe können laufende betriebliche Kosten wie Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos und ähnliches), Versicherungen, Energie- und Instandhaltungskosten sowie Beiträge zu Berufsorganisationen bestritten werden. Umsatzausfälle und Lohnkosten sind hingegen nicht förderfähig. Neben Solo-Selbstständigen und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können auch Künstler, Kulturschaffende sowie landwirtschaftliche Unternehmen einen Zuschuss beantragen.

Neben der Soforthilfe arbeitet das Wirtschaftsministerium mit Hochdruck an einem weiteren Hilfspaket, das voraussichtlich Ende dieser Woche vorgestellt werden soll. So sollen Unternehmen zur Sicherung ihrer Liquidität bei der Investitionsbank zusätzlich auch besonders günstige Darlehen mit längerer Laufzeit beantragen können.

Anträge und weitere Informationen zur Soforthilfe gibt es auf den Internetseiten der Investitionsbank: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html.

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Informationen rund um die Auswirkungen des Corona-Virus auf Wirtschaft und Wissenschaft in Sachsen-Anhalt sind verfügbar unter: https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/

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Knut Wachsmann
Referatsleiter Pressearbeit, Reden
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg