Der Denkmalschutz war bei den Sanierungsarbeiten besonders wichtig. Möglichst viele Originalteile wurden erhalten und wiederverwendet. So konnten zum Beispiel die erhaltenswürdigen Geländer nach innen verlegt werden. Sie sicherten zuvor den Gehweg außen an der Brücke, der mangels Nutzung abmontiert wurde. Neu und Alt lassen sich gut unterscheiden, finden sich aber gleichzeitig in einem harmonischen Gesamtbild zusammen: Während alle erhaltenen Stahlteile der 1893 errichteten Brücke nun in ihrem ursprünglichen hellblauen Anstrich erstrahlen, hebt sich die neue und schmalere Fahrbahnkonstruktion innerhalb, wie eine eigene kleine Brücke, in schwarz ab.
Während der Arbeiten ergab sich eine sehr erfreuliche Überraschung: Anders als in der Planung angenommen, konnten die markanten Buckelbleche, die verdeckt unter der alten Fahrbahn lagen, aufgearbeitet und erhalten werden. Diese historische und heute nicht mehr verwendete Bauweise bleibt nun beidseits neben der neuen Fahrbahn dauerhaft sichtbar. Das freut nicht nur Denkmalschützer und verbessert die Statik, sondern verleiht der Brücke auch einen besonderen Charme.
Dicke Rost- und Schmutzkrusten erschwerten die Bauplanung erheblich. Erst nach deren Beseitigung ließen sich die konkreten Sanierungsarbeiten an den einzelnen Stahlbauteilen festlegen. Um die schwer zugänglichen Bereiche der Brücke bearbeiten zu können, war ein staub- und wasserdichtes Gerüst notwendig. Bereits zum Baubeginn stellte sich heraus, dass die Gerüstlast zu unzulässige Verformungen an der Brücke führte. Um eine Überlastung zu vermeiden, wurde die Brücke nicht komplett eingerüstet und Arbeiten auf zwei Abschnitte aufgeteilt. Etwa 6.500 Quadratmeter Stahloberfläche wurden allein an der alten Stahlkonstruktion bearbeitet. Das entspricht fast der Fläche eines Fußballfeldes. Die gewonnenen Erfahrungen für die Durchführung von Korrosionsschutzarbeiten sollen nun auch bei den Arbeiten am Blauen Wunder einfließen.
Die Gesamtkosten für die Sanierung der Hafenbrücke betragen 3,5 Millionen Euro. Für Brücke und Radweg gab es eine Förderung vom Freistaat Sachsen von jeweils 90 Prozent aus der Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau.
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