Diese Allgemeinverfügung wird mit Wirkung zum 9. Oktober 2020 aufgehoben. Nach zweimaliger amtlicher Beprobung aller im Sperrbezirk befindlichen Bienenhaltungen im Abstand von mindestens zwei und längstens neun Monaten wurde der Erreger der AFB (Paenibacillus larvae) nicht mehr nachgewiesen. Laut Bienenseuchen-Verordnung ist damit die Grundlage geschaffen, den Sperrbezirk aufzuheben.
Aufgrund der weiterhin angespannten Bienenseuchenlage in Dresden ist auf klinische Symptome der Faulbrut (fadenziehende Masse, lückenhaftes Brutbild, eingesunkene Zelldeckel) zu achten und dies im Zweifelsfall dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden, Telefon 0351-4080511, oder E-Mail ve***********@*****en.de, anzuzeigen.
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