Eltville am Rhein – Neue Straßenverkehrsordnung: Mehr Sicherheit für Radfahrer

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - EltvilleEltville am Rhein – Seit kurzem ist sie in Kraft, die neue Straßenverkehrsordnung. Neben zahlreichen anderen Neuerungen soll sie vor allem mehr Sicherheit und Komfort für Radfahrer bringen. Dies bringt Änderungen für Auto- und Radfahrer mit sich, vor allem was den Bußgeldkatalog betrifft.

„Wir erhoffen uns von den neuen Regelungen einen weiteren Schub für den Radverkehr als zentralem Element der Verkehrswende“, erklärt Bürgermeister Patrick Kunkel. „Gerade durch die Einschränkungen in der Corona-Krise haben viele Menschen das Fahrradfahren neu- oder wieder entdeckt. Das merken wir auch in Eltville“, betont Kunkel. Diesen Schwung wolle man mitnehmen und befördern. „Die neue StVO unterstützt uns dabei in unseren Maßnahmen, den Radverkehr in Eltville sicherer und attraktiver zu machen“, so Kunkel. Dazu sei es wichtig, die Bürger über die neuen Regelungen zu informieren.

Hier einige der wichtigsten Änderungen für die Autofahrer in Bezug auf den Radverkehr: Autofahrer müssen künftig einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts und 2,0 Metern außerorts beim Überholen von Fahrradfahrern einhalten. Ist dies nicht möglich, ist das Überholen untersagt, bis sich an ausreichend breiter Stelle oder ohne Gegenverkehr die Gelegenheit dazu bietet. Dies gilt unabhängig davon, ob Radfahrende auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“ oder einem Radweg unterwegs sind.

Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe wird deutlich teurer. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro erhöhen sich auf 55 und bis zu 100 Euro. Erstmals gibt es für Parkverstöße – bei Gefährdung – zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Bußgelder für zwei der Hauptgefahren für Radfahrer im Stadtverkehr werden verdoppelt: Gefährdendes Abbiegen kostet künftig 140 Euro statt wie bisher 70 Euro – und ein Monat Fahrverbot. Und bei einer Gefährdung durch unkontrolliertes Öffnen von Autotüren, dem sogenannten Dooring, werden ab sofort 40 statt 20 Euro fällig.

Für rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist künftig Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Bei Missachtung werden 70 Euro fällig, hinzu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister.

Von besonderer Relevanz für Eltville ist das nun gültige absolute Halteverbot auf Radschutzstreifen. „Dies betrifft vor allem die Schwalbacher Straße mit dem stadteinwärts gerichteten Radschutzstreifen“, führt Bürgermeister Kunkel an. „Auf dieser von zahlreichen Schulkindern genutzten Route kommt es immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen mit Kraftfahrzeugen, vielfach aus einer Unkenntnis bezüglich der Bedeutung eines solchen Radschutzstreifens heraus.“ Solche Schutzstreifen seien zwar nicht ausschließlich den Radfahrern vorbehalten, sie dürften aber nur bei Bedarf, also zum Beispiel um einem überbreiten, entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, befahren werden. Dies natürlich nur dann, wenn dadurch kein Radfahrer gefährdet oder bedrängt werde. Und künftig dürften sie eben auch nicht mehr befahren werden, um darauf anzuhalten, erläutert Kunkel.

Auch für die Radfahrer selbst gibt es Neuerungen. So dürfen etwa Radfahrer nun zu zweit nebeneinander herfahren, solange dadurch niemand behindert wird und ein Überholen möglich ist.

Aber auch Radler müssen künftig zum Teil wesentlich tiefer in die Tasche greifen, wenn Sie z.B. regelwidrig auf einem Gehweg fahren. Zum Schutz von Fußgängern wird das Bußgeld hierfür von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht.

Die Stadt werde die Einhaltung der neuen Regelungen konsequent überwachen, in der Anfangsphase soll dabei zunächst überwiegend ermahnt werden. „Aber nach einer gewissen Lernzeit werden wir die Maßgaben und Bußgelder auch anwenden“, kündigt Kunkel an. „Schließlich geht es bei diesen Neuerungen in einem hohen Maß um die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer durch Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Und diese Rücksichtnahme und ein Sich-einfach-mal-Zurücknehmen sollte für uns alle oberstes Gebot sein.“

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Stadt Eltville