‚Ein geordnetes Silvester als Mittel zum Zweck, um in ein besseres und gesünderes Jahr 2021 zu starten‘
Frankfurt am Main – (ffm) Per Allgemeinverfügung hat die Stadt Frankfurt am Main für viele Bereiche im Stadtgebiet ein Verbot des öffentlichen Abbrennens von Feuerwerkskörpern für die Silvesternacht ausgesprochen.
Es ist eine in Frankfurt liebgewordene Tradition, dass sowohl die Frankfurterinnen und Frankfurter aber auch Gäste der Stadt das neue Jahr am Mainufer begrüßen und von dort das Silvesterfeuerwerk ansehen sowie selbst am Mainufer Feuerwerk abbrennen. In den letzten Jahren war zu beobachten, dass insbesondere auf dem Eisernen Steg, aber auch auf dem Holbeinsteg, viele Personen den Übergang in das neue Jahr feierten. Da naturgemäß nicht alle Feiernden auf den beiden Brücken Platz fanden und zwischen beiden Brücken flanierten oder verweilten, sammelten sich so in den nördlichen und südlichen Uferbereichen des Mains zwischen beiden Brückenbauwerken und auch darüber hinaus große Menschenmengen. Nach groben Schätzungen betrug die Zahl der Teilnehmenden regelmäßig mehrere zehntausend Personen. Auch auf anderen Plätzen oder Straßenzügen Frankfurts fanden sich zum Jahreswechsel in den vergangenen Jahren viele Menschen ein, die mit Feuerwerk das neue Jahr begrüßten.
Dieses jährlich an Silvester wiederkehrende Massenphänomen stellt sich jedoch in diesem Jahr in Anbetracht der grassierenden Covid-19-Pandemie als problematisch dar. Die gesundheitsamtlich ermittelte Zahl der Corona-Neuinfektionen im Stadtgebiet Frankfurt am Main im hier maßgeblichen Referenzzeitraum von sieben Tagen beläuft sich nach Stand vom 17. Dezember 2020 auf 158,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Frankfurter. Die Stadt Frankfurt am Main befindet sich demnach nunmehr bereits seit einiger Zeit weit in der 5. Stufe (dunkelrot) des Präventions- und Eskalationskonzepts des Landes Hessen. Die verbindlichen Vorschriften des Landes Hessen zur Eindämmung des Corona-Virus fordern daher, auch für den Jahreswechsel Maßnahmen zur Beschränkung des Zusammentreffens großer Personengruppen mit der damit verbundenen hohen Infektionsgefahr zu beschließen.
Um ein Ansteckungsrisiko der Feierenden untereinander zu vermeiden, ist in folgenden Bereichen vom 31. Dezember 2020, ab 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, um 3 Uhr die öffentliche Feuerwerkerei verboten:
• innerhalb des äußeren Anlagenringes,
• am nördlichen Mainufer zwischen der Friedensbrücke und der Honsellbrücke/der Osthafenbrücke (bestehend aus den südlichen Gehwegen der Verkehrsanlagen Mainkai und Untermainkai, sowie dem vorhandenen Tiefkai und den Grünanlagen), einschließlich Hafenpark und Skaterpark,
• am südlichen Mainufer zwischen der Friedensbrücke und der Flößerbrücke (bestehend aus dem nördlichen Gehweg der Verkehrsanlage Schaumainkai sowie dem vorhandenen Tiefkai und den Grünanlagen),
• in Alt-Sachenhausen mit der Großen Rittergasse, Kleinen Rittergasse, Frankensteiner Straße, Paradiesgasse mit Paradieshof, Klappergasse, Neuer Wall, Affentorplatz, Elisabethenstraße, Deutschherrenufer zwischen Walter-Kolb-Straße bis einschließlich des Frankensteiner Platzes, der Dreieichstraße zwischen Deutschherrenufer und Willemerstraße und der Willemerstraße von der Dreieichstraße bis einschließlich des Affentorplatzes,
• am Hauptbahnhof mit Bahnhofsvorplatz und Bahnhofsviertel im Bereich von Hafenstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage/Gallusanlage/Untermainanlage und Mainufer/Forellenweg,
• am Südbahnhof mit Vorplatz und Diesterwegplatz im Bereich von Hedderichstraße, Diesterwegstraße, Stegstraße, Brückenstraße und Fortführung der Hedderichstraße,
• am Schweizer Platz im Bereich von Schneckenhofstraße, Schweizer Straße, Oppenheimer Landstraße, Gutzkowstraße, Diesterwegstraße, Fortführung der Schweizer Straße und Fortführung der Oppenheimer Landstraße,
• am Carlo-Schmid-Platz und Bockenheimer Warte im Bereich von Gräfstraße, Gabriel-Riesser-Weg, Bockenheimer Landstraße und Fortführung der Gräfstraße,
• am Matthias-Beltz-Platz im Bereich von Neuhofstraße/Egenolffstraße und Friedberger Landstraße, Friedberger Platz im Bereich von Rotlintstraße, Günthersburgallee, Bornheimer Landstraße und Friedberger Landstraße und Luisenplatz im Bereich von Luisenstraße, Heidestraße, Bornheimer Landstraße, Fortführung der Luisenstraße und Fortführung der Bornheimer Landstraße sowie der Friedberger Landstraße zwischen Matthias-Beltz-Platz und Friedberger Platz sowie der Bornheimer Landstraße zwischen Friedberger Platz und Luisenplatz,
• in Höchst im Bereich zwischen Leunastraße, Bolongarostraße, Mainberg bis zu den Liegenschaften Kranengasse 7/Seilerbahn 2 und des Mainufers,
• in der Berger Straße zwischen Friedberger Anlage und Gronauer Straße,
• in der Platensiedlung im Bereich von Stefan-Zweig-Straße/Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße, Sudermannstraße und der Franz-Werfel-Straße und
• in der Karl-Kirchner-Siedlung im Bereich von Homburger Landstraße, Weilbrunnstraße, Kantapfelstraße und Obere Kreuzäckerstraße.
Um die Unterschreitung der Mindestabstände der Menschen zueinander an Silvester zu vermeiden, wird darüber hinaus das Betreten des Eiserner Steges und Holbeinsteges (jeweils einschließlich der beidseitigen Brückenköpfe) vom 31. Dezember 2020, ab 20 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, um 3 Uhr untersagt. Die beiden Fußgängerbrücken Eiserner Steg und Holbeinsteg, die jeweils nur eine Breite von circa 5,3 Meter und circa 4 Meter aufweisen und eine Länge von rund 173 Meter (Eiserner Steg) sowie rund 200 Meter (Holbeinsteg) haben, sind sehr schmale Korridore, an denen es bereits bei wenigen Personen zu einem Unterschreiten der gesetzlichen Mindestabstände kommen kann.
Neben den durch Allgemeinverfügung festgelegten speziellen Feuerwerksverbotszonen ist das öffentliche Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel wegen erhöhter Brandgefahr auch grundsätzlich in anderen städtischen Bereichen unzulässig. Nach der bundesweit geltenden Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe, das sind mindestens 200 Meter, von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen unzulässig. Als solche werden beispielsweise Fachwerkhäuser, aber unter anderem auch der Zoo definiert, weshalb dort das Abbrennen von Feuerwerk vollständig verboten ist. Dies gilt natürlich auch für den Stadtwald. Menschen, die sich zum Jahreswechsel in diesen Bereichen aufhalten sind verpflichtet, sich so zu verhalten, das Brandgefahren ausgeschlossen werden sowie die Lebensgemeinschaft im Wald so wenig wie möglich beeinträchtigt und der Stadtwald nicht gefährdet, geschädigt oder verschmutzt wird.
Sicherheitsdezernent Markus Frank betont: „Wir befinden uns aktuell in einer wegweisenden Situation. Es muss uns jetzt gelingen, die täglich sehr hohen Infektionszahlen zu minimieren. Mit der Allgemeinverfügung zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern auf vielen Plätzen und Bereichen in unserer Stadt verfolgen wir das Ziel, Menschenansammlungen an Silvester zu vermeiden und so das Ansteckungsrisiko nachhaltig zu reduzieren. Ich bin mir sicher, dass wir hierdurch zwar einen schmerzlichen aber unverzichtbaren Weg gehen, damit wir alle in ein besseres und gesünderes Jahr 2021 starten zu können.“
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung sowie der bundesgesetzlichen Vorgaben der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz werden durch die Landes- und Stadtpolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlungen werden die Bediensteten konsequent eingreifen und Verstöße ahnden.