Frankfurt am Main – Hinweis: (ffm) Ab April wird auf den Parkplätzen der Friedhöfe Heiligenstock, Zeilsheim, Sindlingen, Sossenheim, Harheim und Nieder-Erlenbach (neu) die Parkzeit auf vier Stunden begrenzt. Eine entsprechende Beschilderung weist auf die zulässige Höchstparkdauer hin.
Grund für die Beschränkung der Parkzeit ist die immer häufiger vorkommende Nutzung der kostenlosen Friedhofsparkplätze von Dauerparkern. Pendler, aber auch Anwohner stellen ihre Fahrzeuge gern dort ab. „Einige der Friedhofsparkplätze werden regelrecht als Park- and Ride-Plätze genutzt“, berichtet Heike Appel, Leiterin des Grünflächenamtes. „Teilweise werden sogar Lkws abgestellt.“ Deshalb wurde am Parkfriedhof Heiligenstock zusätzlich eine Höhenbegrenzung von 2,20 Meter angebracht.
Das Nachsehen aufgrund der vielen Fremdparker haben die Friedhofsbesucher, die für eine Bestattung oder zur Grabpflege den Friedhof aufsuchen und keine Parkmöglichkeit finden. Mit der Beschränkung der Parkdauer hofft die Friedhofsverwaltung, das Problem regeln zu können. Bis Ende April gilt eine Übergangsphase, in der die Mitarbeiter des Grünflächenamtes Hinweiszettel an den Scheibenwischern befestigen, die auf die geänderten Parkbedingungen hinweisen. Ab Mai beginnt das Ordnungsamt mit den Kontrollen. Die Friedhofsnutzer sollten deshalb darauf achten, vorschriftsmäßig eine Parkscheibe zu verwenden, rät Appel.