Frankfurt am Main – (ffm) Am Dienstag, 17. September, hat die EU-Kommission die Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch E.ON unter Auflagen genehmigt.
Hierzu erläutert der Mainova-Vorstandsvorsitzende Constantin H. Alsheimer: „Die Entscheidung der EU-Kommission ist sehr ernüchternd, beschränkt sie doch den Wettbewerb und führt zu einer unangemessenen Marktmacht von E.ON. Hier entsteht durch anorganisches Wachstum ein Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung zum Nachteil der Wettbewerber und damit aller Verbraucher.“
„In einem gemeinsamen Standpunkt mit anderen Energieversorgern haben wir die Gründe aufgezeigt, die gegen eine fusionsrechtliche Freigabe des geplanten Deals sprechen und die erforderlichen Auflagen benannt, sollte die EU-Kommission dennoch eine Freigabe erwägen. Die nun im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemachten Verpflichtungszusagen von E.ON sind völlig unzureichend“, sagt Alsheimer weiter. „Wir betrachten diese Entwicklung mit großer Sorge und haben uns daher dazu entschlossen, neben unseren bereits aufgezeigten Bedenken und Forderungen nun auch rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einzuleiten. Wir gehen davon aus, dass auch andere regionale Energieversorger und Stadtwerke diesen Schritt erwägen.“
Aus der Übernahme erwachsen klare Vorteile für E.ON. Hierzu zählen unter anderem die hohe Kundenzahl, der enorme Netzbesitz, der hohe Grad der Marktdurchdringung und eine starke Einkaufsmacht. Auch in weiteren Geschäftsfeldern wie beispielsweise der e-Mobilität, dem Messwesen oder beim Thema Smart Metering wäre E.ON stark bevorteilt. Mainova ist als regionaler Energiedienstleister, der in diesen Geschäftsfeldern aktiv ist, von diesen ungleichen Wettbewerbsbedingungen unmittelbar betroffen.
Unter http://www.derenergieblog.de/wp-content/uploads/Gemeinsamer-Standpunkt.pdf findet sich ein Dokument zum gemeinsamen Standpunkt zum Fusionskontrollverfahren E.ON/innogy.