Frankfurt am Main – Weiterer Verwaltungsservice online möglich: Anträge auf Stundung können jetzt auch digital übermittelt werden

Hessische-Nachrichten - Stadt Frankfurt am Main - Aktuell -Frankfurt am Main – Die Stadtverwaltung Frankfurt setzt ein weiteres Projekt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes um und sorgt damit für noch etwas mehr Bürgerfreundlichkeit: Wer ab sofort die Stundung einer Abgabenforderung beantragen will – also von Steuern, Gebühren oder Beiträgen kann das jetzt über das Internet tun und auch entsprechende Nachweise einfach hochladen.

„Weg vom Papierformular, hin zur elektronischen Akte: Damit ermöglichen wir einen weiteren digitalen Vorgang. Davon haben alle etwas: Für die Antragstellenden ist der Prozess einfacher, schneller und komfortabler. Zugleich wird der Arbeitsaufwand für die Sachbearbeitung reduziert. Das ist unter dem Strich auch nachhaltiger“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff.

Die zuständige Dezernentin für Digitalisierung und Bürger:innenservice, Stadträtin Eileen O’Sullivan, ergänzt: „Mit dem zusätzlichen Angebot setzen wir nicht nur eine weitere Forderung aus dem Onlinezugangsgesetz um, sondern gehen darüber hinaus einen weiteren Schritt hin zu einer effizienteren, bürgernahen und -freundlichen, zeitgemäßen und wirklich digitalen Stadtverwaltung.“

Für die Verwaltung ergeben sich durch das Online-Angebot eine Reihe von Vorteilen: Da keine Papierformulare mehr benötigt werden, entfällt das bisher erforderliche Einscannen und die Anträge werden im pdf-Format direkt an das Funktionspostfach gesendet. Der Absendende erhält eine Zusammenfassung und weiß, was bereits übermittelt wurde. Die übermittelten Daten können künftig auch in die im Aufbau befindliche elektronische Akte überführt und dort abgelegt werden.

Das Projekt wurde vom Kassen- und Steueramt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik aufgegleist. Möglich ist der Online-Stundungs-Antrag für folgende Abgabenforderungen: Gewerbesteuer, Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art, Spielapparatesteuer, Wettaufwandsteuer, Tourismusbeitrag und Zweitwohnungssteuer sowie die gegebenenfalls dazugehörigen Mahngebühren und Säumniszuschläge. Der Prozess ermöglicht es der antragstellenden Person auch, mehrere Abgabenarten in einem Antrag auszuwählen.

Benötigt werden Daten der antragstellenden und gegebenenfalls der steuerpflichtigen Person oder Organisation, Angaben zur Stundung – wie Begründung, Forderungsart, Kassen- oder Buchungszeichen, der Betrag beziehungsweise der Rückstand in Euro – sowie ein Ratenzahlungsvorschlag. Das Online-Portal ist unter frankfurt.de/Stundung-Amt21 zu erreichen.