Geisenheim am Rhein – Corona-Update 03.11.2020: Die Stadtverwaltung der Hochschulstadt Geisenheim weist noch einmal auf die Maskenpflicht in der Innenstadt hin.
Da hier nicht überall der Mindestabstand eingehalten werden kann, hat der Rheingau-Taunus-Kreis für bestimmte Bereiche eine Maskenpflicht verordnet. Dies betrifft vor allem die Fußgängerzone von der Rüdesheimer Straße, Prälat-Werthmann-Straße, Lindenplatz und Winkeler Straße. Auch auf dem Bischof-Blum-Platz (Domplatz) und Fronhofplatz gilt die Maskenpflicht.
Es wurden entsprechende Schilder zum Kenntlichmachen aufgehängt. Auf geisenheim.de/aktuelles findet man eine Übersichtskarte für diese Bereiche. Dennoch appelliert die Hochschulstadt an alle, auch dort eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, wo es eng wird und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
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Stadt Geisenheim