Es hat Tradition: Am Tag vor Ostersonntag lodern die Osterfeuer, auch in Hannover.
Aus Gründen des Brandschutzes und Erfordernissen des Umweltschutzes darf ein Feuer die Größe von vier mal vier Metern nicht überschreiten. Dabei muss ein ausreichender Abstand zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden.
Das Brennmaterial für Osterfeuer darf frühestens eine Woche vor dem Brenntag auf einem Sammelplatz angeliefert werden. Zum Schutz von Kleintieren darf das Brennmaterial erst am Tag des Osterfeuers auf dem Brennplatz aufgeschichtet werden.
Es darf nur trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Das bedeutet, dass bearbeitetes oder behandeltes Holz jeglicher Art (etwa Holzpaletten, Holzkisten, Bretter, Spanplatten, Abfallholz) nicht verbrannt werden darf. Hierbei handelt es sich um Abfall, der im Rahmen der Sperrmüllabfuhr oder über die Betriebshöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes entsorgt werden muss. Gleiches gilt für sonstige Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub, frischen Strauchschnitt und grüne Koniferenbestandteile.
Die Liste mit den genehmigten Feuern ist im Internet auch unter hannover.de abrufbar.
Downloads:
Osterfeuer 2017 (Osterfeuer_2017.pdf)
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Die Pressemitteilung im Original finden Sie unter: www.presseservice-hannover.de