Bürgerämter geschlossen: Meldepflicht gilt derzeit nur eingeschränkt.
Frankfurt am Main – Corona-Aktuell: (ffm) Die Bürgerämter der Stadt Frankfurt am Main sind seit Dienstag, 17. März, für den Publikumsverkehr geschlossen.
Deshalb können Einwohner nach einem Umzug nicht innerhalb von 14 Tagen ihrer Pflicht nachkommen, ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Verwarngelder für verspätete Anmeldungen werden während der Schließung der Bürgerämter nicht erhoben. Sobald diese wieder für den Publikumsverkehr öffnen, sind die Anmeldungen nachzuholen.
Dann gilt die persönliche Meldepflicht wieder uneingeschränkt.