Rheinland-Pfalz – Nur wenige Anmeldungen bei der Landwirtschaftskammer: Eiswein des Jahrgangs 2017 wird eine Rarität

Winzer und Landwirt - Landwirtschaftsmagazin - Aktuell -Rheinland-Pfalz / Bad Kreuznach – Eiswein ist immer etwas ganz Besonderes. Doch ein Eiswein des Jahrgangs 2017 wird eine echte Rarität werden. Das ist bereits klar, bevor die Eisweinlese überhaupt begonnen hat. In diesem Jahr haben lediglich 24 Betriebe eine Eisweinlese bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angemeldet.

„Das ist die geringste Zahl seit dem Einführen der Meldepflicht im Jahr 2013“, informiert der Präsident der Landwirtschaftskammer, Ökonomierat Norbert Schindler. „Verantwortlich dafür ist zum einen die extrem frühe Weinlese in diesem Jahr. Dadurch ist die Zeit bis zur Eisweinlese sehr lang.“ Außerdem gehen aufgrund der geringen Erntemenge viele Winzer das Risiko, Eiswein zu produzieren, nicht ein.

Die Eisweinanmeldungen verteilen sich wie folgt auf die sechs Anbaugebiete in Rheinland-Pfalz: Die meisten Flächen liegen im Anbaugebiet Rheinhessen mit rund 15,5 Hektar (2016: 118), gefolgt von der Pfalz mit gut 2,2 Hektar (2016: 34). An der Nahe wurden rund 0,6 Hektar angemeldet (2016: 4), an Mosel, Ahr und Mittelrhein zusammen gut ein Hektar (2016: 11).

Die dominierenden Rebsorten sind Silvaner mit 5,9 Hektar, Spätburgunder mit 4,3 Hektar und Riesling mit 2,4 Hektar. Die Gesamtfläche, auf der in Rheinland-Pfalz noch Trauben zur Eisweinlese hängen, beträgt rund 19 Hektar (2016: 167). Seit Einführung der Voranmeldung sind dies auch auf die Fläche bezogen die niedrigsten Zahlen. Im Jahr 2013 hatten bis zum Stichtag 102 Betriebe gut 75 Hektar angemeldet, 2014 waren es 36 Betriebe mit rund 20 Hektar, 2015 180 Betriebe mit 119 Hektar.
Im Vorjahr war in ungewöhnlich hohem Maß auf Eiswein gesetzt worden. Bei der Kammer waren 203 Eisweinanmeldungen aus Rheinland-Pfalz eingegangen. Der Eisweinjahrgang 2016 konnte bereits ab Ende November des vergangenen Jahres geerntet werden.

Lese erst bei frostigen Temperaturen

Ob, wann und in welchem Umfang es wirklich zur Eisweinlese kommen wird, hängt nun von der weiteren Witterung ab. Zur Eisweinlese müssen die Trauben beim Keltern noch durchgefroren sein. So sieht es der Paragraph 20 im Weingesetz vor. Dazu sind erfahrungsgemäß Temperaturen von mindestens minus 7°C über mehrere Stunden erforderlich.

Wer Eiswein lesen möchte, ist verpflichtet, dies vorab an die Landwirtschaftskammer zu melden. Diese Vorabmeldepflicht wurde im Jahr 2013 vom Land Rheinland-Pfalz verbindlich eingeführt. Mit der zugrundeliegenden Verordnung werden Betriebe, die die Ernte von Eiswein beabsichtigen, verpflichtet, dies mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz anzumelden.

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Urheber: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
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