Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften wird gesenkt.
Hanau – Der Hessische Landtag hat am 11. Dezember 2020 in zweiter Lesung die Änderung des Kommunalwahlgesetzes in der Form der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen. Mit dem Inkrafttreten rechnet das Innenministerium in Kürze.
Mit dem Gesetz wird die Verpflichtung zur Vorlage von Unterstützungsunterschriften für nicht privilegierte Wahlvorschläge halbiert. Bisher muss für einen gültigen Wahlvorschlag die doppelte Anzahl der gesetzlichen Vertreter in der Gemeindevertretung/ Ortsbeirat/ Ausländerbeirat an Unterstützungsunterschriften eingereicht werden. Mit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes wird die einfache Anzahl ausreichend.
Privilegiert sind Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft (Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat, Ausländerbeirat) oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande Hessen im Bundestag vertreten waren.
Für die Wahlen am 14. März 2021 bedeutet dies in Hanau (vorbehaltlich dem Inkrafttreten): Wahlvorschläge für Direktwahl benötigen 59 Unterstützungsunterschriften. Auch Wahlvorschläge für die Stadtverordnetenversammlung brauchen 59 Unterstützungsunterschriften. Wahlvorschläge für den Ausländerbeirat müssen 15 Unterstützungsunterschriften nachweisen. Wahlvorschläge für Ortsbeiräte benötigen entsprechend der Mitgliederzahl zwischen 9 und 19 Unterstützungsunterschriften.
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