Stadt Hanau – Nicht immer und nicht überall: Regelungen fürs Silvester-Feuerwerk

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hanau -Stadt Hanau – Das Jahresende naht und viele freuen sich bereits auf das Silvesterfeuerwerk, mit dem das neue Jahr begrüßt werden soll.

Das Ordnungsamt der Stadt Hanau weist darauf hin, dass das Abbrennen der Raketen, Heuler, Vulkane und anderen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist.

Neben der zeitlichen Beschränkung regelt der Paragraph 23, Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auch, dass in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets kein Feuerwerk gezündet werden darf. Dazu gehören die Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.

Seit einigen Jahren ist darüber hinaus das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern ebenfalls verboten. Das gilt insbesondere in allen Altstadtbereichen.

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