Berlin – Aktuelles Thema im Bundestag: Asylentscheidungen zu Syrern

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thema-im-bundestagBerlin – (hib/STO) Asylentscheidungen: Im vergangenen Jahr sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gut 750 syrische Staatsangehörige als Asylberechtigte und fast 166.000 als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden, während gut 121.500 subsidiären Schutz erhielten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11473) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10960) hervor.

Darin schrieben die Abgeordneten, dass „immer mehr syrischen Schutzsuchenden“ seit dem Frühjahr 2016 „nur noch ein subsidiärer Schutzstatus statt eines Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erteilt“ und ihnen „damit nach der Neuregelung des Asylpakets II ein Familiennachzug bis zum März 2018 versagt“ werde.

Nach der Antwort der Bundesregierung wurden im vergangenen Jahr knapp 40.000 Visa an Familienangehörige syrischer Staatsangehörigkeit „zur Familienzusammenführung mit Schutzberechtigten“ erteilt. Die Zahl der monatlichen Anerkennungen syrischer Staatsangehöriger durch das Bamf als Flüchtlinge im Sinne der GFK bewegte sich den Angaben zufolge zwischen mehr als 26.500 im Februar 2016 und fast 6.500 im Dezember; die Zahl der Fälle mit Gewährung subsidiären Schutzes betrug laut Vorlage mehr als 20 im Februar vergangenen Jahres, knapp 24.000 im September und gut 11.500 im Dezember. Ausweislich des Ausländerzentralregisters lebten Ende Dezember 2016 insgesamt gut 663.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland,

Wie die Regierung darlegt, war das Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren – das sogenannte Asylpaket II – im März 2016 gemäß eines Erlasses des Bundesinnenministeriums „der maßgebliche Stichtag für die Rückkehr zur Anwendung des Regelverfahrens der persönlichen Anhörung auf alle Asylsuchenden“. Nach Wiederaufnahme der persönlichen Anhörungen „nach über einem Jahr der Durchführung schriftlicher Verfahren ergab sich, dass ein viel höherer Anteil der syrischen Antragsteller kein individuelles Verfolgungsschicksal vortrug“, heißt es in der Antwort weiter.

Danach gibt es derzeit „keine tatsächlichen Erkenntnisse, dass jedem Rückkehrer, der Syrien illegal verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten hat, eine Verfolgung droht“. Daraus folge, „dass für syrische Staatsangehörige, denen keine individuelle Verfolgung, sondern eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen des Bürgerkriegs droht, grundsätzlich subsidiärer Schutz zu gewähren ist“.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, wird in der Begründung des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren in Bezug auf die Regelung zur Einschränkung des Familiennachzugs ausgeführt, „dass aufgrund der hohen Zahl an Asylsuchenden der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Interesse der Aufnahme- und Integrationssysteme in Staat und Gesellschaft für zwei Jahre ausgesetzt werden soll“. Die Entscheidung des Bundestages zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sei getroffen worden, „als deutlich wurde, dass in Deutschland auf absehbare Zeit zirka eine Million Menschen mit Wohnraum versorgt, medizinisch betreut und in die Gesellschaft integriert werden müssen“.

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Text: Deutscher Bundestag